Bundesbeschluss über die Finanzierung der Tätigkeit der Kommission für Technologie und Innovation (KTI) im nationalen und internationalen Rahmen in den Jahren 20042007 vom 17. September 2003
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1 und auf Artikel 4 Absatz 2 des Bundesgesetzes vom 30. September 19542 über die Vorbereitung der Krisenbekämpfung und Arbeitsbeschaffung, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 29. November 20023, beschliesst:
Art. 1 1
Für die Jahre 20042007 wird ein Verpflichtungskredit von 447 Millionen Franken zur Finanzierung der Tätigkeit der Kommission für Technologie und Innovation (KTI) im nationalen und internationalen Rahmen bewilligt.
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Bis höchstens 6 Prozent dieses Kredites werden für Begleitforschung, Projektkoordination und -management, Valorisierungen der Ergebnisse, Expertenaufträge, Evaluationen, Monitoring und Öffentlichkeitsarbeit verwendet.
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Aus dem Verpflichtungskredit können befristete - jedoch keine unbefristeten Stellen finanziert werden.
Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.
Nationalrat, 17. September 2003
Ständerat, 19. Juni 2003
Der Präsident: Yves Christen Der Protokollführer: Christophe Thomann
Der Präsident: Gian-Reto Plattner Der Sekretär: Christoph Lanz
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SR 101 SR 823.31 BBl 2003 2363
2002-2224
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Finanzierung der Tätigkeit der Kommission für Technologie und Innovation (KTI) im nationalen und internationalen Rahmen in den Jahren 20042007. BB
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