Bundesbeschluss über die Finanzierung der Tätigkeit der Kommission für Technologie und Innovation (KTI) im nationalen und internationalen Rahmen in den Jahren 2004­2007 vom 17. September 2003

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1 und auf Artikel 4 Absatz 2 des Bundesgesetzes vom 30. September 19542 über die Vorbereitung der Krisenbekämpfung und Arbeitsbeschaffung, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 29. November 20023, beschliesst:

Art. 1 1

Für die Jahre 2004­2007 wird ein Verpflichtungskredit von 447 Millionen Franken zur Finanzierung der Tätigkeit der Kommission für Technologie und Innovation (KTI) im nationalen und internationalen Rahmen bewilligt.

2

Bis höchstens 6 Prozent dieses Kredites werden für Begleitforschung, Projektkoordination und -management, Valorisierungen der Ergebnisse, Expertenaufträge, Evaluationen, Monitoring und Öffentlichkeitsarbeit verwendet.

3

Aus dem Verpflichtungskredit können befristete - jedoch keine unbefristeten Stellen finanziert werden.

Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.

Nationalrat, 17. September 2003

Ständerat, 19. Juni 2003

Der Präsident: Yves Christen Der Protokollführer: Christophe Thomann

Der Präsident: Gian-Reto Plattner Der Sekretär: Christoph Lanz

1 2 3

SR 101 SR 823.31 BBl 2003 2363

2002-2224

6891

Finanzierung der Tätigkeit der Kommission für Technologie und Innovation (KTI) im nationalen und internationalen Rahmen in den Jahren 2004­2007. BB

6892