Bundesbeschluss I über den Nachtrag I zum Voranschlag 2003 vom 19. Juni 2003

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 26. März 20031 beschliesst:

Art. 1

Kreditübertragungen und Nachtragskredite

Für das Jahr 2003 werden als erster Nachtrag zum Voranschlag 2003 der Eidgenossenschaft gemäss besonderem Verzeichnis folgende Zahlungskredite bewilligt: ­

34 354 843 Franken als Kreditübertragungen aus dem Vorjahr,

­

150 457 635 Franken als Nachtragskredite.

Art. 2

Der Ausgabenbremse unterstellte Verpflichtungskredite

Für das Jahr 2003 wird ein Zusatzkredit im Betrage von 20 359 703 Franken gemäss besonderem Verzeichnis bewilligt.

Art. 3

Nicht der Ausgabenbremse unterstellte Verpflichtungskredite

Für das Jahr 2003 werden ein neuer Verpflichtungskredit sowie zwei Zusatzkredite im Betrage von 24 500 000 Franken gemäss besonderem Verzeichnis bewilligt.

Art. 4 Änderung des Bundesbeschlusses vom 6. Juni 2002 über die Finanzierung der Beteiligung der Schweiz an den Programmen der EU im Bereich der Forschung, der technologischen Entwicklung und der Demonstration in den Jahren 2003­2006 vom 6. Juni 2002 (BBl 2002 5246).

Art. 1 1

Für die Finanzierung der Beteiligung der Schweiz an den Rahmenprogrammen der EU im Bereich der Forschung, der technologischen Entwicklung und der Demonstration und an EURATOM wird für die Jahre 2003­2006 ein Verpflichtungskredit von 803 000 000 Franken bewilligt.

2

Sollten die Finanzierungsbestimmungen des Abkommens zwischen den Europäischen Gemeinschaften und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit nach dem 1. Januar 2003 in Kraft treten, beantragt der Bundesrat dem Parlament (mit der Botschaft über den

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Im BBl nicht veröffentlicht

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Nachtrag I zum Voranschlag 2003. BB

Nachtrag I zum jeweiligen Voranschlag) die Kürzung des Verpflichtungskredites für die Beteiligung am 6. Forschungsrahmenprogramm um die Differenz zwischen dem Beitrag, den die Schweiz den Europäischen Gemeinschaften für die Vollbeteiligung hätte entrichten müssen und dem Betrag, den die Schweiz aufbringen muss, um die «projektweise» Beteiligung zu finanzieren. Im Weiteren sperrt der Bundesrat den Voranschlagskredit des betreffenden Jahres um den Betrag, der sich aus der Verschiebung des Inkrafttretens der Finanzierungsbestimmungen ergibt.

Art. 2 Für die Finanzierung der Begleitmassnahmen wird für die Jahre 2003­2006 ein Verpflichtungskredit von 28 000 000 Franken bewilligt.

Art. 3 Die einzelnen Verpflichtungen können bis zum 31. Dezember 2007 eingegangen werden.

Art. 5

Schlussbestimmung

Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.

Ständerat, 19. Juni 2003

Nationalrat 10. Juni 2003

Der Präsident: Gian-Reto Plattner Der Sekretär: Christoph Lanz

Der Präsident: Yves Christen Der Protokollführer: Christophe Thomann

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