Militärische Plangenehmigung im ordentlichen Plangenehmigungsverfahren betreffend Neubau Einsatzzentrale Militärpolizei Zone 3 mit Anteil Militärjustiz und Festungswachtkorps, Gemeinde Thusis vom 18. Dezember 2002

Gestützt auf das Gesuch des Bundesamtes für Armeematerial und Bauten, 3003 Bern, vom 15. Mai 2002 hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) den Neubau einer Einsatzzentrale für die Militärpolizei Zone 3 mit Anteil Militärjustiz und Festungswachtkorps unter Auflagen genehmigt.

Eröffnung Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie liegt während der Beschwerdefrist bei der Gemeinde Thusis, Rathaus, 7430 Thusis, während den Bürozeiten zur Einsichtnahme auf.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Verwaltungsgerichtsbeschwerde beim Schweizerischen Bundesgericht, 1000 Lausanne 14, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG1).

14. Januar 2003

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Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Militärgesetz vom 3. Februar 1995 (SR 510.10) 2002-2756