Verfügung im Widerspruchsverfahren Nr. 5957 Widersprechende/r Orange Personal Communications Services Limited, St. James Court, Great Park Road, Aldmondsbury Park, Bradley Stoke, GB-Bristol BS12 4QJ, Internationale Marke Nr. 714 977 (orange [fig.]), Vertreter/in Kirker & Cie, Postfach 153, 1226 Genève-Thônex gegen Widerspruchsgegner/in Javo International Ltd. spol. s.r.o., Capkova 40, Brno, CZ-602 00, République Tchèque, Internationale Marke Nr. 777 859 (Orange cosmetics [fig.]).

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 7. August 2003 Folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Die Widersprüche Nr. 5957 werden abgewiesen. Nach Eintritt der Rechtskraft wird der IR-Marke Nr. 777 859 «Orange cosmetics» (fig.) der Schutz in der Schweiz gewährt.

3.

Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken verbleibt dem Institut.

4.

Es werden keine Parteikosten gesprochen.

5.

Diese Verfügung wird den Parteien schriftlich eröffnet. Der Widerspruchsgegnerin wird die Verfügung durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach ihrer Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, Beschwerde geführt werden.

7. August 2003

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

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2003-1702