Militärische Plangenehmigung im vereinfachten Plangenehmigungsverfahren betreffend Liquidation Wohnhaus Dietlikonstrasse 27, Erstellen von Bürogebäuden an der Dietlikonstrasse (VOMA I) und Dübendorfstrasse (VOMA II), Militärflugplatz Dübendorf vom 3. Juli 2003

Gestützt auf das Gesuch des Bundesamtes für Armeematerial und Bauten vom 16. Januar 2003 und 27. Mai 2003 hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) die Liquidation des Wohnhauses und die Erstellung von Bürogebäuden an der Dietlikonstrasse und an der Dübendorfstrasse unter Auflagen genehmigt.

Eröffnung Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie liegt während der Beschwerdefrist bei den Gemeindeverwaltungen Dübendorf und WangenBrüttisellen während den Bürozeiten zur Einsichtnahme auf.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Verwaltungsgerichtsbeschwerde beim Schweizerischen Bundesgericht, 1000 Lausanne 14, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG1).

22. Juli 2003

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Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Militärgesetz vom 3. Februar 1995 (SR 510.10)

2003-1485

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