Bekanntmachungen der Departemente und der Ämter

Vernehmlassungsverfahren Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement Neue Berufsbildungsverordnung Die Referendumsfrist zum neuen Berufsbildungsgesetz ist am 3. April 2003 unbenutzt abgelaufen. Das Gesetz soll zusammen mit der dazu gehörenden Verordnung auf das Jahr 2004 in Kraft treten können. Hauptpunkte der Reform der Berufsbildung sind: die Integration sämtlicher Berufsbildungsbereiche in einem Bundesgesetz. Der Vernehmlassungsentwurf für die neue Verordnung präzisiert diese Elemente. Mit flexiblen Übergangsregelungen werden die gesetzlichen Fristen genutzt, um insbesondere die strukturellen Anpassungen aufgrund des neuen Finanzierungssystems möglichst günstig zu gestalten.

Vernehmlassungsfrist: 18. August 2003 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Berufsbildung und Technologie, Effingerstrasse 27, 3003 Bern, Telefon 031 323 20 29, Fax 031 323 75 74, www.bbt.admin.ch

Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation Totalrevision der Postverordnung Die schweizerische Post soll im internationalen Vergleich weiterhin zu den Topunternehmen der Branche gehören. Sie muss zudem ein flächendeckendes Poststellennetz ohne staatliche Abgeltungen unterhalten. In einer Verordnung zu der vom Parlament beschlossenen Revision des Postgesetzes werden die Vorgaben und Verfahrensvorschriften für den Umbau des Poststellennetzes konkretisiert und die Grundlagen für eine kontrollierte Öffnung des Postmarktes geschaffen.

Vernehmlassungsfrist: 15. August 2003 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Generalsekretariat UVEK, Postregulation, Kochergasse 10, 3003 Bern, Telefon 031 322 52 69, Fax 031 322 50 76, www.uvek.admin.ch

22. April 2003

2003-0815

Bundeskanzlei

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