Bundesbeschluss über die ordentliche Einbürgerung sowie über die erleichterte Einbürgerung junger Ausländerinnen und Ausländer der zweiten Generation vom 3. Oktober 2003

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 21. November 20011, beschliesst: I Die Bundesverfassung2 wird wie folgt geändert: Art. 38 Abs. 2 und 2bis 2

Er legt die Grundsätze für die Einbürgerung von Ausländerinnen und Ausländern durch die Kantone fest.

2bis

Er erleichtert die Einbürgerung von jungen, in der Schweiz aufgewachsenen Ausländerinnen und Ausländern durch die Kantone.

II Dieser Beschluss untersteht der Abstimmung des Volkes und der Stände.

Nationalrat, 3. Oktober 2003

Ständerat, 3. Oktober 2003

Der Präsident: Yves Christen Der Protokollführer: Christophe Thomann

Der Präsident: Gian-Reto Plattner Der Sekretär: Christoph Lanz

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BBl 2002 1911 SR 101

2001-2377

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Einbürgerung junger Ausländerinnen und Ausländer der zweiten Generation. BB

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