Bundesbeschluss über die ordentliche Einbürgerung sowie über die erleichterte Einbürgerung junger Ausländerinnen und Ausländer der zweiten Generation vom 3. Oktober 2003
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 21. November 20011, beschliesst: I Die Bundesverfassung2 wird wie folgt geändert: Art. 38 Abs. 2 und 2bis 2
Er legt die Grundsätze für die Einbürgerung von Ausländerinnen und Ausländern durch die Kantone fest.
2bis
Er erleichtert die Einbürgerung von jungen, in der Schweiz aufgewachsenen Ausländerinnen und Ausländern durch die Kantone.
II Dieser Beschluss untersteht der Abstimmung des Volkes und der Stände.
Nationalrat, 3. Oktober 2003
Ständerat, 3. Oktober 2003
Der Präsident: Yves Christen Der Protokollführer: Christophe Thomann
Der Präsident: Gian-Reto Plattner Der Sekretär: Christoph Lanz
1 2
BBl 2002 1911 SR 101
2001-2377
6599
Einbürgerung junger Ausländerinnen und Ausländer der zweiten Generation. BB
6600