Bekanntmachungen der Departemente und der Ämter

Vernehmlassungsverfahren Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement Änderung des Arbeitsgesetzes: Herabsetzung des Schutzalters auf 18 Jahre Das Bundesgesetz über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel (Arbeitsgesetz, ArG) definiert Arbeitnehmer beider Geschlechter bis zumvollendeten 19. Altersjahr und Lehrlinge bis zum vollendeten 20. Altersjahr als Jugendliche. Neu soll das Schutzalter sowohl für Lehrlinge und Lehrtöchter als auch für jugendliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf 18 Jahre festgelegt werden.

Vernehmlassungsfrist: 15. Februar 2004 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Staatssekretariat für Wirtschaft (seco), Direktion für Arbeit, Effingerstrasse 31, 3003 Bern, Telefon 031 322 29 48, Fax 031 322 78 31 www.seco.admin.ch (Arbeit/Arbeitnehmerschutz/Gesetzliche Grundlagen)

4. November 2003

2003-2287

Bundeskanzlei

7267