Vollzug des Bundesgesetzes über die Berufsbildung Der Verband Schweizer Reinigungs-Unternehmen (Allpura) hat, gestützt auf Artikel 51 des Bundesgesetzes vom 19. April 1978 über die Berufsbildung (SR 412.10) und Artikel 45 Absatz 2 der zugehörigen Verordnung vom 7. November 1979 (SR 412.101), den Entwurf zu einem Reglement über die/den GebäudereinigungsFachfrau/-Fachmann eingereicht. Das Reglement vom 27. August 1990 wird aufgehoben.

Der Verband Fuss und Schuh SSOMV hat, gestützt auf Artikel 51 des Bundesgesetzes vom 19. April 1978 über die Berufsbildung (SR 412.10) und Artikel 45 Absatz 2 der zugehörigen Verordnung vom 7. November 1979 (SR 412.101), den Entwurf zu einem Reglement über die höhere Fachprüfung für Schuhmacher eingereicht. Das Reglement vom 22. März 1985 wird aufgehoben.

Interessenten können diese Entwürfe bei der folgenden Amtsstelle beziehen: Bundesamt für Berufsbildung und Technologie, Effingerstrasse 27, 3003 Bern.

Einsprachen sind innert 30 Tagen dieser Amtsstelle zu unterbreiten.

21. Januar 2003

2003-0045

Bundesamt für Berufsbildung und Technologie

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