Militärische Plangenehmigung im vereinfachten Plangenehmigungsverfahren betreffend Gemeinde Zweisimmen; Moosmatte, Rückbau von drei Baracken vom 21. November 2003

Gestützt auf das Gesuch des Bundesamtes für Armeematerial und Bauten vom 27. August 2003 hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) den Rückbau von drei Baracken in der Moosmatte, Gemeinde Zweisimmen (BE), unter Auflagen genehmigt.

Eröffnung Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie liegt während der Beschwerdefrist bei der Gemeindeverwaltung Zweisimmen, Lenkstrasse 5, 3770 Zweisimmen, während den Bürozeiten zur Einsichtnahme auf.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Verwaltungsgerichtsbeschwerde beim Schweizerischen Bundesgericht, 1000 Lausanne 14, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG1).

9. Dezember 2003

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Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Militärgesetz vom 3. Februar 1995 (SR 510.10).

2003-2544

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