Bekanntmachungen der Departemente und der Ämter
Tarifgenehmigung in der Privatversicherung (Art. 46 Abs. 3 des Versicherungsaufsichtsgesetzes vom 23. Juni 1978; SR 961.01)
Das Bundesamt für Privatversicherungen hat die nachstehende Tarifgenehmigung, welche laufende Versicherungsverträge berührt, ausgesprochen: Zwei Verfügungen vom 17. Juni 2003
Tarifvorlagen der Winterthur Leben, 8401 Winterthur
und Zwei Verfügungen vom 18. Juni 2003
Tarifvorlagen der Winterthur Leben, 8401 Winterthur
in der Kollektivversicherung.
Rechtsmittelbelehrung Diese Mitteilung gilt für die Versicherten als Eröffnung der Verfügung. Versicherte, die nach Artikel 48 des Bundesgesetzes über das Verwaltungsverfahren (SR 172.021) zur Beschwerde berechtigt sind, können Tarifgenehmigungen durch Beschwerde an die Eidgenössische Rekurskommission für die Aufsicht über die Privatversicherung, 3003 Bern, anfechten. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel innert 30 Tagen seit dieser Veröffentlichung einzureichen und hat die Begehren und deren Begründung zu enthalten. Während dieser Zeit kann die Tarifverfügung beim Bundesamt für Privatversicherungen, Friedheimweg 14, 3003 Bern, eingesehen werden.
15. Juli 2003
2003-1466
Bundesamt für Privatversicherungen
5077