Bekanntmachungen der Departemente und der Ämter

Tarifgenehmigung in der Privatversicherung (Art. 46 Abs. 3 des Versicherungsaufsichtsgesetzes vom 23. Juni 1978; SR 961.01)

Das Bundesamt für Privatversicherungen hat die nachstehende Tarifgenehmigung, welche laufende Versicherungsverträge berührt, ausgesprochen: Zwei Verfügungen vom 17. Juni 2003

Tarifvorlagen der Winterthur Leben, 8401 Winterthur

und Zwei Verfügungen vom 18. Juni 2003

Tarifvorlagen der Winterthur Leben, 8401 Winterthur

in der Kollektivversicherung.

Rechtsmittelbelehrung Diese Mitteilung gilt für die Versicherten als Eröffnung der Verfügung. Versicherte, die nach Artikel 48 des Bundesgesetzes über das Verwaltungsverfahren (SR 172.021) zur Beschwerde berechtigt sind, können Tarifgenehmigungen durch Beschwerde an die Eidgenössische Rekurskommission für die Aufsicht über die Privatversicherung, 3003 Bern, anfechten. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel innert 30 Tagen seit dieser Veröffentlichung einzureichen und hat die Begehren und deren Begründung zu enthalten. Während dieser Zeit kann die Tarifverfügung beim Bundesamt für Privatversicherungen, Friedheimweg 14, 3003 Bern, eingesehen werden.

15. Juli 2003

2003-1466

Bundesamt für Privatversicherungen

5077