Vorladung Stelpfl Kurzen Philipp, geb. 24. Juni 1983 in Zürich, von Zürich und Ermatingen TG, des Max und der Ingrid geb. Kathan, ledig, ohne Berufsangabe, wohnhaft in 8055 Zürich, Triemlihalde 1, noch nicht eingeteilt, AHV-Nr. 573.83.286.117, wird hiermit aufgefordert, sich wegen fahrlässiges Militärdienstversäumnis und Nichtbefolgung von Dienstvorschriften zu verantworten, und als Angeklagter am Dienstag, 28. Oktober 2003, 14.00 Uhr, in Horgen, Bezirksgricht, Burghaldenstrasse 3, (3. Geschoss, grosser Gerichtssaal) zur Hauptverhandlung des Divisionsgerichtes 6 zu erscheinen.
Falls der Angeklagte dieser öffentlichen Vorladung nicht Folge leistet, wird gemäss Artikel 155 Militärstrafprozess das Verfahren gegen Abwesende durchgeführt.
14. Oktober 2003
Divisionsgericht 6: Der Präsident
2003-2079
6843
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Das Bundesamt für Sozialversicherung veröffentlicht:
Kantonale Gesetze über Familienzulagen Textausgabe vom 1. April 1987
Die Sammlung ist in einem Ringordner mit Griffregister enthalten und umfasst eine Übersicht über die Grundzüge der kantonalen Familienzulagenordnungen mit den Ansätzen aller Zulagen sowie den Wortlaut aller kantonalen Erlasse über Familienzulagen.
Die Gesetzesänderungen werden den Bezügern des Hauptwerkes durch jährliche Nachträge automatisch zugestellt.
Zweisprachig deutsch/französisch, Bestellnummer 318.801 df Preis der Gesamtausgabe: Fr. 95.15 (inkl. MWST) Die Nachträge 112 sind im Stammwerk integriert.
Seither erschienene Nachträge: Nachtrag 13, Stand 1. April 1995, Fr. 16.45 Nachtrag 14, Stand 1. April 1996, Fr. 9.30 Nachtrag 15, Stand 1. Juli 1997, Fr. 18.40 Nachtrag 16, Stand 1. Juli 1997, Fr. 17.20
Bestell-Nr.
318.801.13 df 318.801.14 df 318.801.15 df 318.801.16 df
Bestellungen sind schriftlich an das Bundesamt für Bauten und Logistik, Vertrieb Publikationen, 3003 Bern, zu richten.
Eine Übersicht der kantonalen Familienzulagen mit den aktuellen Ansätzen können auch auf dem Internet eingesehen werden: http://www.bsv.admin.ch/statistik/details/d/svs/fz_7_2_tabelle.pdf [13] 6844