Notifikation (Art. 64 des Bundesgesetzes über das Verwaltungsverfahren, VwVG)

DHL International GmbH, Objekt 461, A-1300 Flughafen Wien wird hiermit eröffnet: Mit Verfügung vom 12. August 2003 erklärte die Zollkreisdirektion Schaffhausen die Firma DHL International GmbH für Eingangsabgaben von CHF 4921.00 leistungspflichtig. Dieser Betrag ist binnen 14 Tagen nach Eintritt der Rechtskraft dieser Verfügung auf das Postcheckkonto Nr. 65-111984-9 der Zollkreisdirektion Schaffhausen oder auf das Konto der Oberzolldirektion Nr. 1530-5-030-002-01 bei der Schweizerischen Nationalbank, CH-3003 Bern, zu überweisen.

Diese Verfügung kann binnen 30 Tagen nach Veröffentlichung der Notifikation durch eine im Doppel einzureichende Beschwerde bei der Eidgenössischen Oberzolldirektion, CH-3003 Bern, angefochten werden.

Nach unbenütztem Ablauf der genannten Frist erwächst die Verfügung über die Leistungspflicht in Rechtskraft.

21. Oktober 2003

6908

Eidgenössische Oberzolldirektion

2003-2169