Verfügung im Markenprüfungsverfahren Nr. 10151/2000 Hinterleger Biocaps S.A., Ctra. de Novés, 16, E-45512 Portillo, Toledo, Spanien, CH-Marke Nr. 10151/2000 BIOCAPS Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 13. Februar 2003 Folgendes verfügt: 1.

Der Hinterleger hat bis zum 13. April 2003 einen in der Schweiz niedergelassenen Vertreter zu bestellen (Art. 42 Abs. 1 MSchG).

2.

Das Versäumnis dieser Frist hat die Zurückweisung des Gesuchs zur Folge (Art. 30 Abs. 2 MSchG i.V.m. Art. 16 und 17 MSchV).

3.

Dem Hinterleger wird diese Verfügung durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach ihrer Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist in zweifacher Ausfertigung mit Kopie des vorliegenden Entscheids einzureichen.

13. Februar 2003

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

2003-0330

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