Entscheid im Widerspruchsverfahren Nr. 6197 Widersprechende/r Baltec Maschinenbau AG, 8330 Pfäffikon, CH-Marke Nr.

386 685 «BalTec» (fig.) gegen Widerspruchsgegner/in B.A. Tech Anlagetechnik GmbH, A-6890 Lustenau, IR-Marke Nr. 785 113 «B.A. TECH» Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 19. November 2003 folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nr. 6197 wird abgewiesen.

3.

Die provisorische Schutzverweigerung gegen die internationale Marke Nr. 785 113 «B.A. TECH» wird zurückgezogen.

4.

Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken verbleibt dem Institut.

5.

Es werden keine Parteikosten gesprochen.

6.

Diese Verfügung wird der Widersprechenden schriftlich, der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist in dreifacher Ausfertigung mit Kopie des vorliegenden Entscheids einzureichen.

19. November 2003

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

7836

2003-2523