Militärische Plangenehmigung im vereinfachten Plangenehmigungsverfahren betreffend Eidgenössisches Zeughaus und Waffenplatz Chur; Gesamtsanierung Haustechnikanlagen vom 20. Dezember 2002

Gestützt auf das Gesuch des Bundesamtes für Armeematerial und Bauten vom 12. Dezember 2001 hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) die Gesamtsanierung der Haustechnikanlagen des Eidgenössischen Zeughauses und Waffenplatzes Chur unter Auflagen genehmigt.

Eröffnung Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie liegt während der Beschwerdefrist bei der Stadtverwaltung Chur, Hochbauamt, Abt. Baupolizei, Masanserstrasse 2, 7000 Chur, während den Bürozeiten zur Einsichtnahme auf.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Verwaltungsgerichtsbeschwerde beim Schweizerischen Bundesgericht, 1000 Lausanne 14, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG1).

21. Januar 2003

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Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Militärgesetz vom 3. Februar 1995 (SR 510.10)

2003-0023

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