Militärische Plangenehmigung im vereinfachten Plangenehmigungsverfahren betreffend Gemeinde Diemtigen; Sanierung der Zufahrtsstrasse zum Schiessplatz Chirel vom 29. Oktober 2003

Gestützt auf das Gesuch des Bundesamtes für Armeematerial und Bauten vom 13. Juni 2003 hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) die Sanierung der Zufahrtsstrasse zum Schiessplatz Chirel, Gemeinde Diemtigen (BE) unter Auflagen genehmigt.

Eröffnung Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie liegt während der Beschwerdefrist bei der Gemeindeverwaltung Diemtigen, Diemtigtalstrasse, 3753 Oey-Diemtigen, während den Bürozeiten zur Einsichtnahme auf.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Verwaltungsgerichtsbeschwerde beim Schweizerischen Bundesgericht, 1000 Lausanne 14, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG1).

18. November 2003

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Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Militärgesetz vom 3. Februar 1995 (SR 510.10).

2003-2353

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