Entscheid im Widerspruchsverfahren Nr. 5420 Widersprechende/r Bell IP Holding, L.L.C., One Landmark Square, Suite 903, US-Stamford (CT 06901), CH-Marke Nr. 338 447 «BELL» (fig.) gegen Widerspruchsgegner/in NEC Computers International B.V., Nieuweweg 279, NL-6603 BN Wijchen, IR-Marke Nr. 762 453 «PACKARD BELL INTERNET DREAM MACHINE».

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 28. Mai 2003 folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nr. 5420 wird teilweise gutgeheissen.

3.

Der internationalen Marke Nr. 762 453 «PACKARD BELL INTERNET DREAM MACHINE» wird der Schutz in der Schweiz für sämtliche Waren resp. Dienstleistungen der Klassen 9, 16, 37, 38 und 42 sowie für die Dienstleistungen «location de machines de bureau» der Klasse 35 definitiv verweigert.

4.

Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken verbleibt dem Institut.

5.

Die Widerspruchsgegnerin hat der Widersprechenden eine Parteientschädigung von 1800 Franken (inkl. Ersatz der Widerspruchsgebühr) zu bezahlen.

6.

Diese Verfügung wird der Widersprechenden schriftlich, der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist in dreifacher Ausfertigung mit Kopie des vorliegenden Entscheids einzureichen.

28. Mai 2003

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

3980

2003-1167