Vernehmlassungsverfahren Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement Änderung des Obligationenrechts (Transparenz betreffend Vergütungen an Mitglieder des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung) Die Transparenz betreffend die Vergütungen und Beteiligungen für Mitglieder des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung ist ein Teilaspekt von Corporate Governance. Das geltende Aktienrecht regelt die Frage der Transparenz der Bezüge nicht.

Der Verwaltungsrat bestimmt heute in der Regel selber über die Entschädigung seiner Mitglieder. Dies kann zu Interessenkonflikten führen, da die Verwaltungsratsmitglieder zugleich sich selber, aber auch die Gesellschaft als ihre Gegenseite vertreten. Mit neuen Bestimmungen im Obligationenrecht (OR) soll bei Gesellschaften mit börsenkotierten Aktien mehr Transparenz geschaffen werden. Offen zu legen sind Vergütungen, welche die Gesellschaft an die Mitglieder des Verwaltungsrates und der Gesellschaft ausgerichtet hat, sowie die Beteiligungen, welche diese Personen an der Gesellschaft halten.

Vernehmlassungsfrist: 1. März 2004 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Justiz, 3003 Bern, Telefon 031 322 41 96/97, Fax 031 322 44 83 www.ofj.admin.ch

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2003-2663

Eidgenössisches Finanzdepartement Unternehmenssteuerreform II Die Unternehmenssteuerreform II will den Standort Schweiz durch eine gezielte steuerliche Entlastung des Risikokapitals stärken. Diese soll primär den Investoren, die unternehmerisch tätig sind, zugute kommen. Die Vorlage enthält drei Modelle.

Diese unterscheiden sich hinsichtlich der steuerlichen Massnahmen auf der Stufe des Beteiligungsinhabers. Während die Modelle eins und zwei neben der Entlastung auf den ausgeschütteten Dividenden auch ein Teilbesteuerungsverfahren bei Veräusserung auf so genannt qualifizierten Beteiligungen ins Auge fassen, beschränkt sich das dritte Modell einzig auf die Belastungsminderung von Gewinnausschüttungen.

Je nach Modell verursacht die Unternehmenssteuerreform II in der Einführungsphase grössere Mindererträge: bei den Kantonen zwischen 700 und 730 Millionen Franken, beim Bund zwischen 30 und 60 Millionen. Das durch die steuerliche Entlastung generierte Wirtschaftswachstum äufnet jedoch zusätzliche Fiskaleinnahmen, sodass langfristig ein Teil der Reform selbst finanziert werden kann.

Vernehmlassungsfrist: 30. April 2004 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Eidgenössische Steuerverwaltung, Eigerstrasse 65, 3003 Bern, Telefon 031 322 74 18; 031 322 74 11, www.estv.admin.ch

16. Dezember 2003

Bundeskanzlei

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