Verfügung im Widerspruchsverfahren Nr. 5593 Widersprechende/r Beiersdorf AG, Unnastrasse 48, D-20253 Hamburg, Internationale Marke Nr. R 327 061 (Elastoplast), Vertreter/in Bovard AG, Optingenstrasse 16, 3000 Bern 25 gegen Widerspruchsgegner/in Waldemar Link GmbH & Co, Barkhausenweg 10, D-22339 Hamburg, Internationale Marke Nr. 767 279 (ELATOS).

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 30. Juni 2003 Folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nr. 5593 wird abgewiesen. Der IR-Marke Nr. 767 279 «ELATOS» wird der Schutz in der Schweiz nach Eintritt der Rechtskraft definitiv gewährt.

3.

Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken verbleibt dem Institut.

4.

Es werden keine Parteikosten gesprochen.

5.

Diese Verfügung wird den Parteien schriftlich eröffnet. Der Widerspruchsgegnerin wird die Verfügung durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach ihrer Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, Beschwerde geführt werden.

30. Juni 2003

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

2003-1437

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