Bekanntmachungen der Departemente und der Ämter

Bundeskanzlei Verträge der Kantone unter sich Mit Schreiben vom 20. Oktober 2003 hat die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren dem Bund im Sinne von Artikel 48 Absatz 3 der Bundesverfassung folgende Verträge zur Kenntnis gebracht: ­

Interkantonale Vereinbarung über Beiträge der Kantone an Schul- und Ausbildungskosten in der Berufsbildung vom 30. August 2001

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Interkantonale Vereinbarung für Schulen mit spezifisch-strukturierten Angeboten für Hochbegabte vom 20. Februar 2003

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Interkantonale Fachhochschulvereinbarung ab 2005 vom 12. Juni 2003

Die Vertragsunterlagen können eingesehen werden bei: Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren, Zähringerstrasse 25, 3001 Bern, Telefon 031 309 51 11, Fax 031 309 51 50 Für weitere Informationen siehe Merkblatt für das Verfahren betreffend Mitteilung und Überprüfung von Verträgen der Kantone unter sich und mit dem Ausland: (http://www.admin.ch/ch/d/bk/recht/genehmigung_kantonaler_erlasse/Merkblatt.html) Die an der Vereinbarung nicht beteiligten Kantone (Drittkantone) werden gebeten, allfällige Einwände umgehend bei den Vertragskantonen anzumelden.

16. Dezember 2003

2003-2534

Bundeskanzlei

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