Entscheid im Widerspruchsverfahren Nr. 4076/2000 Widersprechende/r Formula One Licensing B.V., 34, Koningslaan, NL-1075 AD Amsterdam, IR-Marke Nr. 685 206 «F1 RACING SIMULATION» gegen Widerspruchsgegner/in F1 INTERNATIONAL, 76/78, avenue des Champs Elysées, F-75008 Paris, IR-Marke Nr. 720 539 «F1 INTERNATIONAL» (fig.).

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 17. Dezember 2002 folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nr. 4076 wird gutgeheissen.

3.

Der IR-Marke Nr. 720 539 «F1 INTERNATIONAL» (fig.) wird der Markenschutz in der Schweiz definitiv verweigert.

4.

Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken verbleibt dem Institut.

5.

Die Widerspruchsgegnerin hat der Widersprechenden eine Parteikostenentschädigung von 1800 Franken (inkl. Widerspruchsgebühr) zu bezahlen.

6.

Diese Verfügung wird der Widersprechenden schriftlich eröffnet (der Widerspruchsgegnerin mittels Veröffentlichung im Bundesblatt).

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach ihrer Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist in dreifacher Ausfertigung mit Kopie des vorliegenden Entscheids einzureichen.

17. Dezember 2002

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

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2002-2730