Gesuch im militärischen Plangenehmigungsverfahren betreffend Militärflugplatz Meiringen: Anpassung und Erweiterung Betriebsinfrastruktur, 3. Etappe Mitwirkung und Anhörung vom 25. März 2003

Gesuchsteller:

Bundesamt für Armeematerial und Bauten

Gegenstand:

Ordentliches militärisches Plangenehmigungsverfahren nach dem Militärgesetz (SR 510.10) und der Militärischen Plangenehmigungsverordnung (SR 510.51).

Gesuchsdossier:

­ Projektbeschrieb ­ Gesuchsformulare ­ Planbeilagen

Mitwirkungs- und Nach Artikel 126 und 126d des Militärgesetzes Anhörungsverfahren: in Verbindung mit Artikel 62a des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes (SR 172.010) sind die betroffenen Fachbehörden des Bundes und die betroffenen Kantone und Gemeinden anzuhören, bevor die militärische Genehmigungsbehörde ihren Entscheid fällt.

Während der Dauer der öffentlichen Auflage hat zudem die betroffene Bevölkerung Gelegenheit, bei der Gemeinde Meiringen schriftliche Anregungen zu machen.

Öffentliche Auflage:

Die Gesuchsunterlagen können bei der Gemeindeverwaltung Meiringen vom 25. März bis am 9. Mai 2003 eingesehen werden.

Einsprache:

Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder des Bundesgesetzes über die Enteignung (SR 711) Partei ist, kann seine Einsprache schriftlich und begründet innert 30 Tagen nach der Publikation im Bundesblatt, bis spätestens am 9. Mai 2003, bei der Gemeindeverwaltung Meiringen zuhanden der militärischen Genehmigungsbehörde einreichen.

Die eingegangenen Einsprachen und Stellungnahmen werden über den Kanton an die Genehmigungsbehörde weitergeleitet.

25. März 2003

2608

Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

2003-0537