Verfügung im Widerspruchsverfahren Nr. 5440 Widersprechende Sanofi-Synthélabo, 174, Avenue de France, F-75013 Paris, IRMarke Nr. 674 936 sanofi, vertreten durch Isler & Pedrazzini AG, CH-8023 Zürich, gegen Widerspruchsgegnerin Henkel KgaA, 67, Henkelstrasse, D-40191 Düsseldorf, IR-Marke Nr. 764 838 SANAFIT Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 3. Dezember 2003 folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Das Widerspruchsverfahren Nr. 5440 wird infolge Löschung der angefochtenen Klasse 5 als erledigt abgeschrieben.

3.

Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken verbleibt dem Institut.

4.

Die Widerspruchsgegnerin hat der Widersprechenden eine Parteientschädigung von 1800 Franken (inklusive Widerspruchsgebühr) zu entrichten.

5.

Diese Verfügung wird der Widersprechenden schriftlich, der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach ihrer Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist in dreifacher Ausfertigung mit Kopie des vorliegenden Entscheids einzureichen.

3. Dezember 2003

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

2003-2644

8067