Bundesbeschluss über Bauvorhaben, Grundstücks- und Liegenschaftserwerb der Sparte ETH-Bereich (Bauprogramm 2003 des ETH-Bereiches) vom 3. Dezember 2002

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 14. Juni 20022, beschliesst:

Art. 1

Verpflichtungskredit

Dem Bundesrat wird in Form eines Sammelkredits ein Verpflichtungskredit von 78 220 000 Franken für die im Anhang verzeichneten Vorhaben bewilligt.

Art. 2

Verschiebungen innerhalb des Verpflichtungskredits

Der ETH-Rat kann im Einvernehmen mit der Eidgenössischen Finanzverwaltung im Rahmen des gesamten Verpflichtungskredits geringfügige Verschiebungen vornehmen.

Art. 3

Schlussbestimmung

Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.

Ständerat, 18. September 2002

Nationalrat, 3. Dezember 2002

Der Präsident: Anton Cottier Der Sekretär: Christoph Lanz

Der Präsident: Yves Christen Der Protokollführer: Christophe Thomann

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SR 101 BBl 2002 5369 2002-0921

Bauprogramm 2003 des ETH-Bereiches. BB

Anhang

Verzeichnis der Objektkredite Nicht der Ausgabenbremse unterstellter Verpflichtungskredit a. Vorhaben für mehr als 10 Millionen Franken Total

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b. Vorhaben für weniger als 10 Millionen Franken Vorhaben gemäss Objektliste in Ziffer 2 des Bauprogrammes 2003 des ETH-Bereiches Total

78 220 000

Gesamttotal des Verpflichtungskredites

78 220 000

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