Bundesbeschluss über Bauvorhaben, Grundstücks- und Liegenschaftserwerb der Sparte ETH-Bereich (Bauprogramm 2003 des ETH-Bereiches) vom 3. Dezember 2002
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 14. Juni 20022, beschliesst:
Art. 1
Verpflichtungskredit
Dem Bundesrat wird in Form eines Sammelkredits ein Verpflichtungskredit von 78 220 000 Franken für die im Anhang verzeichneten Vorhaben bewilligt.
Art. 2
Verschiebungen innerhalb des Verpflichtungskredits
Der ETH-Rat kann im Einvernehmen mit der Eidgenössischen Finanzverwaltung im Rahmen des gesamten Verpflichtungskredits geringfügige Verschiebungen vornehmen.
Art. 3
Schlussbestimmung
Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.
Ständerat, 18. September 2002
Nationalrat, 3. Dezember 2002
Der Präsident: Anton Cottier Der Sekretär: Christoph Lanz
Der Präsident: Yves Christen Der Protokollführer: Christophe Thomann
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SR 101 BBl 2002 5369 2002-0921
Bauprogramm 2003 des ETH-Bereiches. BB
Anhang
Verzeichnis der Objektkredite Nicht der Ausgabenbremse unterstellter Verpflichtungskredit a. Vorhaben für mehr als 10 Millionen Franken Total
b. Vorhaben für weniger als 10 Millionen Franken Vorhaben gemäss Objektliste in Ziffer 2 des Bauprogrammes 2003 des ETH-Bereiches Total
78 220 000
Gesamttotal des Verpflichtungskredites
78 220 000
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