Entscheid im Widerspruchsverfahren Nr. 6397 Widersprechende/r Underberg KG, D-47495 Rheinberg, IR-Marke Nr. 565 086 «TESTAROSSA» gegen Widerspruchsgegner/in Domenico Pasetti, I-66023 Francavilla al Mare, IR-Marke Nr. 792 042 «TESTAROSSA» Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 18. November 2003 folgendes verfügt: 1.

Der Widerspruchsgegner wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nr. 6397 wird gutgeheissen.

3.

Der international registrierten Marke Nr. 792 042 «TESTAROSSA» wird der Schutz in der Schweiz definitiv verweigert.

4.

Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken verbleibt dem Institut.

5.

Der Widerspruchsgegner hat der Widersprechenden eine Parteientschädigung von 1800 Franken (inkl. Ersatz der Widerspruchsgebühr) zu bezahlen.

6.

Diese Verfügung wird der Widersprechenden schriftlich, dem Widerspruchsgegner durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist in dreifacher Ausfertigung mit Kopie des vorliegenden Entscheids einzureichen.

18. November 2003

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

2003-2499

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