Militärische Plangenehmigung im ordentlichen Plangenehmigungsverfahren betreffend Waffenplatz Mels, Umnutzung Truppenlager Tiergarten in Rekrutierungszentrum vom 25. Februar 2003
Gestützt auf das Gesuch des Bundesamtes für Armeematerial und Bauten vom 15. Mai 2002 hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) die Umnutzung des Truppenlages Tiergarten in ein Rekrutierungszentrum, Waffenplatz Mels, unter Auflagen genehmigt.
Eröffnung Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie liegt während der Beschwerdefrist beim Gemeinderat Mels, Rathaus, 8887 Mels, während den Bürozeiten zur Einsichtnahme auf.
Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Verwaltungsgerichtsbeschwerde beim Schweizerischen Bundesgericht, 1000 Lausanne 14, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG1).
11. März 2003
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Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
Militärgesetz vom 3. Februar 1995 (SR 510.10)
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2003-0414