Bekanntmachungen der Gerichte

Mitteilung (gestützt auf Art. 29 Abs. 4 OG)

Es wird Alfons Romer (Beschwerdeführer), Litzelstettenstrasse 43, DE-78467 Konstanz, mitgeteilt, dass die II. öffentlichrechtliche Abteilung des Bundesgerichts am 23. Dezember 2002 über die Verwaltungsgerichtsbeschwerde von Alfons Romer vom 15. November 2002 betreffend Einfuhrabgabe entschieden und folgendes Urteil gefällt hat (Dispositiv): 1.

Die Verwaltungsgerichtsbeschwerde wird abgewiesen.

2.

Es werden keine Kosten erhoben.

3.

Dieses Urteil wird dem Beschwerdeführer (durch Publikation im Bundesblatt), der Eidgenössischen Oberzolldirektion und der Eidgenössischen Zollrekurskommission schriftlich mitgeteilt.

Dem Beschwerdeführer (bzw. einem von ihm bevollmächtigten Vertreter) steht ein Exemplar des vollständigen Urteils (mit Begründung) bei der Bundesgerichtskanzlei zur Verfügung.

21. Januar 2003

Der Präsident der II. öffentlichrechtlichen Abteilung: Bundesrichter Wurzburger

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2003-0027