Militärische Plangenehmigung im vereinfachten Plangenehmigungsverfahren betreffend Gemeinde Thierachern, Waffenplatz Thun, Auwald, Anpassung und Sanierung der Kurzdistanzschiessanlagen vom 24. September 2003

Gestützt auf das Gesuch des Bundesamtes für Armeematerial und Bauten vom 27. März 2003 hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) die Anpassung und Sanierung der Kurzdistanzschiessanlagen Auwald, Waffenplatz Thun, Gemeinde Thierachern (BE) unter Auflagen genehmigt.

Eröffnung Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie liegt während der Beschwerdefrist bei der Gemeindeverwaltung Thierachern, Dorfstrasse 1, 3634 Thierachern und beim Bauinspektorat der Stadt Thun, Industriestrasse 1, 3602 Thun, während den Bürozeiten zur Einsichtnahme auf.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Verwaltungsgerichtsbeschwerde beim Schweizerischen Bundesgericht, 1000 Lausanne 14, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG1).

7. Oktober 2003

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Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Militärgesetz vom 3. Februar 1995 (SR 510.10)

2003-2033

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