Entscheid im Widerspruchsverfahren Nr. 5669 Widersprechende/r Klaus Steilmann GmbH & Co. KG, D-44867 Bochum, IR-Marke Nr. 489 075 «gigi» gegen Widerspruchsgegner/in Gigi de Agostino, A-4040 Gramastetten, IR-Marke Nr. 770 829 «GIGI DAG».

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 12. Juni 2003 folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nr. 5669 wird gutgeheissen.

3.

Der internationalen Marke Nr. 770 829 «GIGI DAG» wird der Schutz in der Schweiz für die Klasse 25 definitiv verweigert.

4.

Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken verbleibt dem Institut.

5.

Die Widerspruchsgegnerin hat der Widersprechenden die Widerspruchsgebühr (800 Fr.) zu ersetzen.

6.

Die Widerspruchsgegnerin hat der Widersprechenden eine Parteientschädigung von insgesamt 1000 Franken zu bezahlen.

7.

Dieser Entscheid wird der Widersprechenden schriftlich, der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist in dreifacher Ausfertigung mit Kopie des vorliegenden Entscheids einzureichen.

12. Juni 2003

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

4328

2003-1280