Entscheid im Widerspruchsverfahren Nr. 6022 Widersprechende/r Yello Strom Verwaltungsgesellschaft mbH, Durlacher Allee 93, D-76131 Karlsruhe, IR-Marke Nr. 721 902 «yello» gegen Widerspruchsgegner/in oneline-telecom GmbH, Herzogstrasse 56, D-67435 Neustadt, IR-Marke Nr. 781 799 «YELLOWCASH».

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 2. Juni 2003 folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Das Widerspruchsverfahren Nr. 6022 wird zufolge Rückzugs des Widerspruchs als erledigt abgeschrieben.

3.

Die gegen die internationale Marke Nr. 781 799 (YELLOWCASH) ergangene provisorische Schutzverweigerung wird nach Eintritt der Rechtskraft dieser Verfügung zurückgezogen.

4.

Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken verbleibt dem Institut.

5.

Es werden keine Parteikosten gesprochen.

6.

Diese Verfügung wird der Widersprechenden schriftlich, der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist in dreifacher Ausfertigung mit Kopie des vorliegenden Entscheids einzureichen.

2. Juni 2003

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

2003-1191

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