Militärische Plangenehmigung im vereinfachten Plangenehmigungsverfahren betreffend Schiessplatz Glaubenberg, Änderung des Unterhaltskonzepts für die Trefferanzeigeanlagen in Trogen und Chlusmätteli, Sanierung der HG-Wurfstelle Schnabelwäldchen vom 28. Juli 2003

Gestützt auf das Gesuch des Bundesamtes für Armeematerial und Bauten vom 8. Oktober 2002 hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) die Sanierung der HG-Wurfstelle Schnabelwäldchen und der Trefferanzeigeanlagen in Trogen und Chlusmätteli, unter Auflagen genehmigt.

Eröffnung Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie liegt während der Beschwerdefrist bei der Gemeindeverwaltung Hasle, 6166 Hasle und der Bezirksgemeinde Schwendi-Wilen, Wilerstrasse 60, 6062 Wilen, während den Bürozeiten zur Einsichtnahme auf.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Verwaltungsgerichtsbeschwerde beim Schweizerischen Bundesgericht, 1000 Lausanne 14, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG1).

12. August 2003

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Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Militärgesetz vom 3. Februar 1995 (SR 510.10)

2003-1638

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