Gesuch im militärischen Plangenehmigungsverfahren betreffend Schiessplatz Eichwald, Gemeinde Zeihen, Ausbau und Lärmschutz Mitwirkung und Anhörung vom 25. Februar 2003 Gesuchsteller:

Bundesamt für Armeematerial und Bauten

Gegenstand:

Ordentliches militärisches Plangenehmigungsverfahren nach dem Militärgesetz (SR 510.10) und der Militärischen Plangenehmi-gungs-verordnung (SR 510.51).

Gesuchsdossier:

­ Projektbeschrieb ­ Rodungsgesuch ­ Lärmbericht

Mitwirkungs- und Anhörungsverfahren:

Nach Artikel 126 und 126d des Militärgesetzes in Verbindung mit Artikel 62a des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes (SR 172.010) sind die betroffenen Fachbehörden des Bundes und die betroffenen Kantone und Gemeinden anzuhören, bevor die militärische Genehmigungsbehörde ihren Entscheid fällt. Während der Dauer der öffentlichen Auflage hat zudem die betroffene Bevölkerung Gelegenheit, bei der Gemeinde Zeihen schriftliche Anregungen zu machen.

Öffentliche Auflage:

Die Gesuchsunterlagen können bei der Gemeinde Zeihen vom 25. Februar bis 27. März 2003 eingesehen werden.

Einsprache:

Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder des Bundesgesetzes über die Enteignung (SR 711) Partei ist, kann seine Einsprache schriftlich und begründet innert 30 Tagen nach der Publikation im Bundesblatt, bis spätestens am 27. März 2003, bei der Gemeinde Zeihen zuhanden der militärischen Genehmigungsbehörde einreichen. Die eingegangenen Einsprachen und Stellungnahmen werden über den Kanton an die Genehmigungsbehörde weitergeleitet.

25. Februar 2003

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Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

2003-0337