03.054 Botschaft zu einem Bundesgesetz über die Ausrichtung von Finanzhilfen an die Stiftung Bibliomedia und zu einem Bundesbeschluss betreffend einen Zahlungsrahmen für eine Finanzhilfe an die Stiftung Bibliomedia in den Jahren 2004­2007 vom 10. September 2003

Sehr geehrte Herren Präsidenten, sehr geehrte Damen und Herren, wir unterbreiten Ihnen mit der vorliegenden Botschaft, mit dem Antrag auf Zustimmung, den Entwurf zu einem Bundesgesetz über die Ausrichtung von Finanzhilfen an die Stiftung Bibliomedia und zu einem Bundesbeschluss betreffend einen Zahlungsrahmen für eine Finanzhilfe an die Stiftung Bibliomedia in den Jahren 2004­ 2007.

Wir versichern Sie, sehr geehrte Herren Präsidenten, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

10. September 2003

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Pascal Couchepin Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz

2003-1752

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Übersicht Seit 1921 unterstützt der Bund über die Ausrichtung einer Finanzhilfe die Bibliomedia Schweiz (die frühere Schweizerische Volksbibliothek SVB) ­ eine Stiftung für die öffentlichen Bibliotheken der Schweiz. Mit Bundesbeschluss vom 25. November 19981 wurde der damaligen Schweizerischen Volksbibliothek für die Jahre 2000 bis 2003 ein Zahlungsrahmen von 8 Millionen Franken bewilligt.

Die Bibliomedia ist eine Stiftung, die im Interesse des Bundes Aufgaben von nationaler Bedeutung für das öffentliche Bibliothekswesen und für die Schulen in der Schweiz erfüllt, die keine andere Institution in unserem Land wahrnehmen kann.

Durch ihre Tätigkeiten trägt die Bibliomedia dazu bei, in allen Regionen der Schweiz ein lebendiges Bibliotheksnetz sicherzustellen und das Bibliothekswesen effizienter zu gestalten. Dank der Finanzhilfe des Bundes können die Zusammenarbeit und der Zusammenhalt der Bibliotheken wesentlich verstärkt werden. Dadurch können auch kleinere Bibliotheken ihren Leserinnen und Lesern einen laufend aktualisierten Katalog und attraktive, moderne Leistungen anbieten. Die Bibliomedia setzt sich für eine ausgeglichene Literaturversorgung aller Landesteile und Bevölkerungskreise ein und trägt so zu einem sozialen und regionalen Ausgleich bei.

Seit dem Jahr 2000 ist die Bibliomedia durch einen Leistungsvertrag mit dem Bund verbunden. Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) und die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) haben gemeinsame Grundsätze erarbeitet, welche die Unterstützungsleistungen an die Bibliomedia festlegen. Diese Grundsätze zielen auf eine klare Kostenteilung zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden entsprechend den jeweiligen Leistungen, welche die Bibliomedia für sie erbringt.Zahlungsrahmen und Leistungsvertrag laufen Ende 2003 aus.

Die Stiftung Bibliomedia erfüllt Aufgaben im öffentlichen Interesse des Bundes. Der Bundesrat beantragt deshalb mit der vorliegenden Botschaft und dem beiliegenden Beschlussesentwurf die Bewilligung eines Zahlungsrahmens von 7 Millionen Franken in den Jahren 2004­2007. Weil für die Unterstützung der Stiftung in den Jahren 2004­2007 keine formell-gesetzliche Grundlage besteht, unterbreiten wir Ihnen gleichzeitig einen entsprechenden Gesetzesentwurf.

Das beantragte Bundesgesetz ist als Übergangslösung bis zur
definitiven Regelung einer gesetzlichen Grundlage zu verstehen. Diese Lösung ist im Rahmen des in Vorbereitung befindlichen neuen Kulturförderungsgesetzes KFG vorgesehen, welches den Artikel 69 BV2 umsetzen soll. Für das KFG soll im Frühling 2004 das Vernehmlassungsverfahren eröffnet werden; das Inkrafttreten ist auf den 1. Januar 2007 vorgesehen. Damit wird gegebenenfalls eine Änderung des hier vorgeschlagenen Bundesgesetzes einhergehen.

1 2

SR 432.28 SR 101

6216

Botschaft 1

Allgemeiner Teil

1.1

Ziele der Bibliomedia

Als «Bibliothek der Bibliotheken» leistet die Bibliomedia, die vormalige Schweizerische Volksbibliothek (SVB), seit ihrer Gründung im Jahre 1920 einen wesentlichen Beitrag zur Bibliotheks- und Leseförderung in der Schweiz. Sie tut dies, indem sie sich für den Auf- und Ausbau sowie für die Qualitätssicherung des öffentlichen Bibliothekswesens in unserem Land einsetzt. Die Ziele der öffentlichen Stiftung Bibliomedia sind in der Stiftungsurkunde festgelegt. Die Bibliomedia bezweckt eine «ausgeglichenere Versorgung aller Landesteile und Bevölkerungskreise mit Büchern und anderen Informationsträgern» und will zur «freien Entfaltung und Bildung» der Einzelnen beitragen, «indem sie das allgemeine öffentliche Bibliothekswesen der Schweiz fördert». Der Bund unterstützt die Stiftung seit 1921 als Institution von gesamtschweizerischer Bedeutung und anerkennt damit ihre kultur- und gesellschaftspolitische Funktion.

1.2

Struktur

Die Stiftung ist dezentral in drei Bibliocentern in Solothurn, Lausanne und Biasca tätig. Die Bibliocenter sind betrieblich weitgehend selbstständig und können so die Bedürfnisse der jeweiligen Sprachregion optimal abdecken. Sie dienen zudem als Kulturzentren und haben als Ausstellungs- und Veranstaltungsorte eine recht bedeutende kulturelle Ausstrahlung in den jeweiligen Regionen. Als Beispiel sei hier der alljährlich durch das Bibliocentre de Lausanne verliehene «Prix Bibliomedia» genannt, mit dem französischsprachige Schweizer Autorinnen und Autoren ausgezeichnet werden.

Am 1. Juni 2002 wurden die neuen Statuten der Stiftung in Kraft gesetzt. Durch diese Erneuerung wurden die Strukturen der Bibliomedia vereinfacht. Die Stiftung hat einen neuen Namen bekommen, der in allen drei Sprachregionen verwendet wird und durch den ihre Aktivitäten besser zum Ausdruck kommen. So wurde die SVB zur «Bibliomedia Schweiz ­ Stiftung für öffentliche Bibliotheken». Der Vorstand wurde aufgehoben, da er ein zusätzliches Organ zum Stiftungsrat war und als überflüssig beurteilt wurde. Die Mitgliederzahl des Stiftungsrats wurde von 20 auf 9­12 reduziert.

1.3

Tätigkeiten

Um die Bibliotheken und das Lesen auf nationaler Ebene zu fördern, ist Bibliomedia in den folgenden Bereichen tätig: ­

regelmässige Ergänzung und Erneuerung des Angebots an Büchern und anderen Medien in öffentlichen Bibliotheken;

­

Starthilfen für die Einrichtung lokaler und regionaler Bibliotheken; 6217

­

Ausleihe von Büchern für Klassenlektüren;

­

Beratungsinstanz in bibliothekarischen Belangen und Förderung kultureller Aktivitäten der Bibliotheken;

­

Entwicklung und Ausleihe von Ausstellungen, die der Leseförderung dienen;

­

Veranstaltungen und Aktionen zur Leseförderung;

­

Einrichtung von Internetarbeitsplätzen in Gemeindebibliotheken und Internetausbildung für Bibliothekarinnen und Bibliothekare;

­

Ausleihe von Testkollektionen zur Integration der «neuen» Medien in Gemeindebibliotheken.

1.3.1

Medienausleihe

Bibliomedia hat im Jahr 2002 mehr als 570 000 Medien und 9000 Sammelsätze an mehr als 1500 öffentliche Bibliotheken, Schulbibliotheken und andere Institutionen ausgeliehen. Zwei Drittel der Medien wurden an Bibliotheken ausgeliehen.

Bei den fremdsprachigen Büchern beträgt die Steigerung von 2001 auf 2002 18 Prozent. Ungefähr ein Drittel davon sind englischsprachige Bücher, der Rest verteilt sich auf die Sprachen Spanisch, Kroatisch, Albanisch, Türkisch und Portugiesisch.

Ebenfalls stark zugenommen hat in den letzten Jahren die Zahl der Bibliotheken und anderen Institutionen, die Fremdsprachenbestände beziehen (im Jahr 2002 waren es 242). Gründe für die starke Zunahme sind eine verstärkte Werbung und eine gezielte Zusammenarbeit mit Organisationen im Bereich der Ausländerintegration.

Die beiden Bibliocenter in Solothurn und Lausanne betätigen sich auch als Zentralen für Klassenlektüre und beliefern jährlich über 10 000 Schulklassen in 1679 Ortschaften in allen Kantonen mit mehr als 20 000 Klassensätzen an Büchern.

1.3.2

Bibliotheksentwicklung

Die Ausleihe von Beständen der Bibliomedia an Bibliotheken, insbesondere an Bibliotheken in kleineren Gemeinden, kommt deren Attraktivität und Nutzung zu Gute. Der Austausch von Büchern erweitert das Angebot der einzelnen Bibliotheken und senkt die von den Gemeinden zu tragenden Kosten für ihre Bibliotheken. In grossen Bibliotheken und städtischen Zentren sind es vor allem die Fremdsprachenbestände der Bibliomedia, die zu einer Erweiterung des Angebots genutzt werden.

Im Rahmen eines Vertrags mit dem Kanton Wallis ist die Bibliomedia an der Einrichtung von «Points de lecture» in kleinen Gemeinden beteiligt. Hier geht es darum, für die Bevölkerung in abgelegeneren Gebieten einen Einstiegspunkt in die Welt und die Leseangebote der Bibliotheken zu schaffen. Die «Points de lecture» werden von der Bibliomedia mit einem attraktiven Grundbestand an Medien und Nachschlagewerken ausgestattet. Via Internet sind sie mit der Mediathek Wallis verbunden, die sie mit weiterführenden Medienangeboten und Informationen beliefert.

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1.3.3

Buch- und Leseförderung

Die Bibliomedia ist durch ihre Statuten verpflichtet, sich für die Leseförderung in allen Bevölkerungskreisen einzusetzen. Die Stiftung hat sowohl in Bezug auf den Illettrismus der Erwachsenen als auch in Bezug auf die schwachen Lese- und Schreibkompetenzen der jugendlichen Schulabgänger und -gängerinnen einen Auftrag zu erfüllen.3 Die Bibliomedia spielt eine bedeutende Rolle bei der Buch- und Leseförderung in der Schweiz. Sie ist in diesem Bereich eine der wenigen bestehenden Institutionen von gesamtschweizerischer Verbreitung.

Die Ausleihe von Büchern und anderen Medien an Bibliotheken, Schulen, Flüchtlingszentren, Jugendtreffs, Heime, Firmen und Spitäler überall in der Schweiz ist seit jeher die Hauptaktivität der Stiftung. Sie stellt Personen und Institutionen, die sich für die Förderung des Lesens und damit für die Entwicklung der Lese-, Sprachund Denkkompetenzen bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen einsetzen, den notwendigen «Rohstoff» zur Verfügung.

Die Bibliomedia versteht sich jedoch nicht nur als zentrale «Ressourcenbibliothek».

Sie unterstützt auch die Vermittlungsinstanzen mit Materialien und Beratung und sie organisiert, allein oder gemeinsam mit anderen Institutionen Aktionen, die der Lesewerbung und Literaturvermittlung dienen.

Eine andere Form der Lese- und Schreibförderung ist der vom Migros Kulturprozent alljährlich organisierte Internet-Wettbewerb «ThinkQuest». Als Partnerorganisation koordiniert die Bibliomedia in den drei Sprachregionen die Mitwirkung der Bibliotheken bei der Ausschreibung dieses Wettbewerbs.

Ebenfalls der Leseanimation dienen die von Bibliomedia konzipierten und hergestellten Ausstellungen zu den verschiedensten Themen. Die Ausleihe dauert jeweils vier bis sechs Monate.

1.3.4

Internet

Damit in unserem Land für alle Menschen der freie Zugang zu den über Internet verbreiteten Wissensinhalten und Informationen gewährleistet ist, fördert die Bibliomedia seit drei Jahren die Einrichtung von öffentlich zugänglichen Internetstationen in Gemeindebibliotheken. Neben der Finanzierung der technischen Einrichtungen bietet die Bibliomedia auch Beratungen und Schulungen für das Bibliothekspersonal an. Da auch die Nutzung von Internetquellen eine entwickelte Lesekompetenz voraussetzt, leistet die Bibliomedia auch in diesem Sinne einen Beitrag zur Leseförderung.

Seit September 2000 haben 54 Bibliotheken von diesem Angebot profitiert. Das Interesse für solche «Anschubfinanzierungen» besteht weiterhin, doch wird der Bedarf abnehmen. Es ist absehbar, dass in wenigen Jahren ein Internetzugang zur selbstverständlichen Grundausstattung jeder Bibliothek gehören wird.

3

Je nach Forschungsansatz geht man davon aus, dass zwischen 10 und 20 Prozent der erwachsenen Bevölkerung in der Schweiz grosse Schwierigkeiten beim Erfassen eines einfachen Textes haben.

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Mit ihrer eigenen Web-Seite in den drei Landessprachen Deutsch, Französisch und Italienisch bietet die Bibliomedia Bibliothekarinnen und Bibliothekaren in Gemeindebibliotheken und den Benutzerinnen und Benutzern dieser Bibliotheken Einstiegsinformationen zu mehreren Hundert Autoren und Autorinnen aus allen Sprachregionen der Schweiz. Über ein strukturiertes Verzeichnis erschliesst die Bibliomedia-Seite zudem eine Fülle von Informationsquellen zu Fragen der Bibliotheksentwicklung und Leseförderung sowie ein breites Spektrum an allgemein interessierenden Themen. Man findet hier auch die Kataloge der Bibliocenter von Solothurn und Lausanne. Bibliomedia bereitet ein online-Bestellmodul für Sammelsätze vor. Die Seite wurde von der Schweizer Internetzeitschrift SMILE im Januar 2003 in die «200 besten Internetseiten» der Schweiz aufgenommen.

1.3.5

Regionaler Ausgleich

Die Stiftung nimmt eine wichtige Hilfs- und Koordinationsfunktion für die Schweizerische Bibliothekslandschaft wahr. Eine der Hauptaufgaben der Stiftung ist es, die regionalen Ungleichgewichte im Bibliotheksnetz der Schweiz auszugleichen und den Zugang der gesamten Bevölkerung zu Buch und Bibliothek sicherzustellen.

Nach wie vor besteht diesbezüglich ein Gefälle zwischen wirtschaftlich starken und wirtschaftlich schwachen Regionen. Mit ihren Dienstleistungen (Ausleihe von neuen attraktiven Buchbeständen, Starthilfen, fachliche Beratung usw.) ermöglicht Bibliomedia den Aufbau und Betrieb von öffentlichen Bibliotheken in kleinen Gemeinden und in wirtschaftlichen Randregionen, welche die dafür nötigen Mittel alleine nicht aufbringen können. 300 der insgesamt 684 Gemeinden, die mit BibliomediaBüchern eine Bibliothek betreiben, liegen in wirtschaftlich bedrohten Regionen oder fallen unter das Investitionshilfegesetz.

1.3.6

Verständigung, Austausch und Integration

Die Bibliomedia ist mit ihren Bibliocentern (vgl. Ziff. 1.2) in Solothurn, Lausanne und Biasca in allen Sprachregionen des Landes präsent. Diese Ausleihzentren vermitteln Bücher in allen Landessprachen sowie in sechs Fremdsprachen an mehrere Hundert Bibliotheken und Schulen in der ganzen Schweiz. Die Bibliomedia leistet so einen wichtigen Beitrag zur Förderung der Verständigung und zum Kulturaustausch zwischen den verschiedenen Sprachgemeinschaften in der Schweiz. Mit ihrem Angebot an fremdsprachigen Büchern fördert sie insbesondere auch die Nutzung von Bibliotheken durch ausländische Bevölkerungsgruppen und trägt so zu deren Integration bei. Die Stiftung hat gezielte Massnahmen in dieser Richtung ergriffen und gute Resultate erzielt. Die interregionalen Ausleihen haben zugenommen.

Ein nicht unbedeutender Anteil der von den drei Bibliocentern ausgeliehenen Bücher (Solothurn 17 Prozent, Lausanne 8 Prozent und Biasca 6 Prozent) geht in die anderen Sprachgebiete, die Ausleihe von fremdsprachigen Büchern hat im gleichen Zeitraum in der ganzen Schweiz zugenommen (siehe Ziff. 1.3.1).

6220

2

Finanzierung der Bibliomedia

2.1

Gegenwärtige Situation

Die Bibliomedia ist heute ein leistungsfähiger, zweckmässig geführter und finanziell konsolidierter Betrieb, der im Interesse des Bundes Aufgaben von nationaler Bedeutung für das öffentliche Bibliothekswesen erfüllt, die keine andere Institution in unserem Land wahrnehmen kann. Die Fortführung der Unterstützung durch den Bund liegt auch im Interesse der Kantone und Gemeinden, die zu Gunsten der öffentlichen Bibliotheken bereits beträchtliche Aufwendungen erbringen. Der Bundesbeitrag an die Bibliomedia Schweiz entspricht nur 1­2 Prozent der Gesamtaufwendungen für die öffentlichen Bibliotheken in der Schweiz, trägt jedoch wesentlich zur Zusammenarbeit und zur Stärkung des Zusammenhaltes unter den Bibliotheken bei. Er ermöglicht Massnahmen, die einer ineffizienten Zersplitterung der Kräfte im föderalistisch organisierten Bibliothekswesen entgegenwirken, und unterstützt den Ausgleich von Disparitäten innerhalb der Bibliothekslandschaft Schweiz.

2.2

Die Rolle des Bundes

Der Bund war von Anfang an der wichtigste Geldgeber der Bibliomedia und hat so der Stiftung ermöglicht, auf nationaler Ebene ihre Aktivitäten zu Gunsten der Bibliotheken zu entwickeln. 47 Prozent der Mittel der Bibliomedia stammen vom Bund.

Die gesamtschweizerische Bedeutung der Bibliomedia rechtfertigt die bedeutende Rolle des Bundes bei deren Finanzierung, insbesondere im Bereich der Leseförderung, der Verständigung zwischen den Sprachregionen, der Integration sowie dem Ausgleich der regionalen Ungleichgewichte. Das EDI hat drei von elf Sitzen im Stiftungsrat inne.

Der Anteil der Selbstfinanzierung der Tätigkeiten der Bibliomedia liegt bei 25 Prozent. Eine Reduktion oder Aufhebung der Bundesbeiträge hätte zur Folge, dass die Bibliomedia Schweiz ihre Funktion als gemeinnützige Stiftung aufgeben müsste. Somit müsste sie in einen nach rein kommerziellen Kriterien orientierten Dienstleistungsbetrieb überführt werden. Die finanziell «unrentablen»4, bildungsund kulturpolitisch aber sinnvollen Massnahmen der Bibliomedia zur Bibliotheksund Leseförderung müssten aufgegeben werden. Dies würde insbesondere die drei Bibliocenter in Solothurn, Lausanne und Biasca betreffen.

Eine massive Reduktion oder gar Einstellung der Tätigkeit der Bibliomedia Schweiz würde dem Interesse des Bundes widersprechen. Er soll deshalb nach den Vorstellungen des Bundesrats eine maximale Jahresfinanzhilfe von 2 Millionen Franken in den Jahren 2004 und 2005 sowie von 1,5 Millionen Franken in den Jahren 2006 und 2007 entrichten. Dafür ist ein Zahlungsrahmen von 7 Millionen Franken für die Jahre 2004­2007 zu bewilligen. Die entsprechenden Beträge sind im Voranschlag des EDI eingestellt.

4

Dies sind insbesondere die Starthilfen für neue Gemeinde- und Schulbibliotheken, die Anlässe unterstützen zur Leseförderung und die Schaffung thematischer Ausstellungen.

Die Bücherausleihe würde teurer und die kleinen Bibliotheken könnten ihr Angebot nicht mehr regelmässig erneuern.

6221

Die Ausrichtung der Beträge ist aus der Sicht des Bundes wie bis anhin an die Bedingung zu knüpfen, dass die Bibliomedia dem EDI jährlich den Voranschlag, den Jahresbericht und die Jahresrechnung zur Genehmigung unterbreitet.

2.3

Die Rolle der Kantone und Gemeinden

Kantone und Gemeinden beteiligen sich zu unterschiedlichen Anteilen an der Finanzierung der Bibliomedia. 2002 beliefen sich die Beiträge der Kantone auf 28 Prozent der Einnahmen der Bibliomedia, diejenigen der Gemeinden auf 18 Prozent.

Darüber hinaus erbrachten die Kantone den auf ihrem Gebiet gelegenen Bibliocentern direkte oder indirekte Beiträge für deren Betrieb (Mietzinsreduktionen usw.).

Ebenfalls sei erwähnt, dass die Kantone und Gemeinden mehr als eine halbe Million Franken5 an die «Zentralen für Klassenlektüren» bezahlen, die an die Bibliomedia angegliedert sind. Insgesamt geben die Kantone und Gemeinden rund 1,5 Millionen Franken für die Bibliomedia aus. Die Ausgaben der Kantone und Gemeinden zu Gunsten der öffentlichen Bibliotheken und der Schulbibliotheken sind beträchtlich, sie belaufen sich auf jährlich mehr als 100 Millionen Franken.

Die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) vertritt die Überzeugung, dass die Bibliomedia wichtige Aufgaben für die öffentlichen Bibliotheken in der Schweiz wahrnimmt und unterstützt ebenfalls das Begehren nach einer langfristigen Finanzhilfe für die Stiftung.

Die EDK hat einen Modellvertrag zuhanden der Kantone ausgearbeitet und ihnen eine Übereinkunft mit Bibliomedia empfohlen. Somit variieren die von den Kantonen geleisteten Beiträge seit dem Jahr 2000 je nach den erbrachten Leistungen: Die Kantone vergüten von nun an im Prinzip sämtliche Leistungen der Bibliomedia an die öffentlichen Schulen.

3

Auswirkungen

3.1

Finanzielle und personelle Auswirkungen

Für die Beitragsperiode 2004­2007 wird ein Zahlungsrahmen von 7 Millionen Franken mit einem jährlichen Maximalbetrag von 2 Millionen Franken in den Jahren 2004 und 2005 sowie von 1,5 Millionen Franken in den Jahren 2006 und 2007 beantragt.

Die notwendigen Mittel sind im Voranschlag 2004 und im Legislaturfinanzplan 2005­2007 vorgesehen. Gemäss Artikel 32 des Bundesgesetzes vom 6. Oktober 19896 über den Finanzhaushalt bilden Zahlungsrahmen Höchstbeträge, bis zu welchen das Parlament bereit ist, für bestimmte Aufgaben Geld zur Verfügung zu stellen. Diese Kredite sind gesperrt und werden vom Bundesrat nur dann frei gegeben, wenn es der Bundeshaushalt erlaubt und das Erreichen der verfassungsmässig fi-

5 6

Im Jahr 2002 betrugen die kantonalen Unterstützungsbeiträge für die Zentralen für Klassenlektüre 571 193 Franken.

SR 611.0

6222

xierten Haushaltziele nicht gefährdet ist. Der nun anbegehrte Zahlungsrahmen ist auf die Massnahmen zum Entlastungsprogramm 2003 abgestimmt.

Der Antrag hat keine personellen Auswirkungen auf den Bund.

3.2

Auswirkungen auf die Informatik

Der Gesetzesentwurf, den wir Ihnen unterbreiten, hat keine Auswirkungen im Bereich der Informatik.

3.3

Finanzielle und personelle Auswirkungen auf die Kantone

Ohne die Ausleihen der Bibliomedia könnten die Bibliotheken ihre Bestände nicht so regelmässig (drei bis vier Mal pro Jahr) erneuern und wären damit deutlich weniger attraktiv. Die Einstellung der Bundeshilfe an Bibliomedia hätte direkte Auswirkungen auf rund 600 Gemeinde- und nicht weniger als 1000 Schulbibliotheken.

Kleinere Bibliotheken, insbesondere in den italienischsprachigen Regionen, im Wallis und in ländlichen Gegenden könnten den Betrieb nicht weiterführen. Eine massive Reduktion oder gar Einstellung der Tätigkeit der Bibliomedia Schweiz widerspricht deshalb dem Interesse des Bundes, der Kantone und der Gemeinden im Bereich Bibliotheken und Leseförderung.

3.4

Volkswirtschaftliche Auswirkungen

Es sind Auswirkungen im Sinne einer indirekten Rentabilität der Kulturförderung zu erwarten: Indem die Bibliomedia ihre Bücherbestände und anderen Medien regelmässig erneuert, spielt sie für den Buchmarkt eine wichtige Rolle (Schweizer Verlage und Buchhändler).

3.5

Andere Auswirkungen

Die Bibliomedia übernimmt wichtige bildungs- und regionalpolitsche Funktionen (vgl. Ziff. 1.3). Die Finanzhilfe des Bundes entfaltet diesbezüglich positive Wirkung.

3.6

Ausgabenbremse

Das beantragte Bundesgesetz unterliegt nicht der Ausgabenbremse; es bewirkt weder neue Ausgaben noch eine Erhöhung der bisherigen Ausgaben für die Stiftung Bibliomedia.

Aus denselben Gründen unterliegt auch der beantragte Zahlungsrahmen nicht der Ausgabenbremse.

6223

4

Legislaturplanung

Die Vorlage «Zahlungsrahmen für eine Finanzhilfe an die Stiftung Bibliomedia (vormals Schweizerische Volksbibliothek) in den Jahren 2004­2007» ist im Bericht über die Legislaturplanung 1999­2003 angekündigt7. Die Vorlage «Bundesgesetz über die Ausrichtung von Finanzhilfen an die Stiftung Bibliomedia» ist im Bericht über die Legislaturplanung 1999­2003 nicht angekündigt, ist aber dringlich, weil ohne formell-gesetzliche Grundlage die Finanzhilfe an die Stiftung Bibliomedia, die der Bund seit 1921 unterstützt, nicht erneuert werden kann.

5

Verhältnis zum europäischen Recht

Der Gesetzesentwurf, den wir Ihnen unterbreiten, berührt keine Frage im Zusammenhang mit dem europäischen Recht.

6

Rechtliche Grundlagen

6.1

Verfassungs- und Gesetzmässigkeit

Der Gesetzesentwurf über die Ausrichtung von Finanzhilfen an die Stiftung Bibliomedia stützt sich auf Artikel 69 Absatz 2 der Bundesverfassung8.

Artikel 69 Absatz 2 BV spricht dem Bund eine Förderungskompetenz zu, welche sich auf jene Bereiche beschränkt, die von gesamtschweizerischem Interesse sind.

Die Botschaft zur Bundesverfassung9 führt zu Artikel 69 Absatz 2 BV aus, dass nach unbestrittener Praxis von Bundesrat und Bundesversammlung die Kulturförderung in einem umfassenden Sinn zu den Staatsaufgaben gehört. Dem Bund kommt in den Bereichen, in denen seine Zuständigkeit nicht explizit verankert ist, im Rahmen seiner bisherigen Aktivitäten eine stillschweigende und gewohnheitsrechtliche Kompetenz zu; im Bereiche der Kultur beschränkt sie sich auf die Leistungsverwaltung.

Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurfs wird die formell-gesetzliche Grundlage zur Gewährung der jährlichen Finanzhilfe von 2004­2007 an die Stiftung Bibliomedia geschaffen.

Die Geltungsdauer des Gesetzesentwurfes ist bis zum 31. Dezember 2007 befristet.

Es kann davon ausgegangen werden, dass für die Unterstützung der Stiftung Bibliomedia ab dem Jahre 2007 in dem sich in Vorbereitung befindenden neuen Kulturförderungsgesetz, welches den Kulturartikel 69 BV umsetzen soll, eine formell-gesetzliche Grundlage geschaffen wird. Tritt diese gesetzliche Grundlage zur Unterstützung der Stiftung Bibliomedia bereits vor dem 31. Dezember 2007 in Kraft, so wird das hier vorgeschlagene Bundesgesetz geändert werden.

Gleichzeitig wird mit der vorliegenden Botschaft die Bewilligung eines Zahlungsrahmens für die Jahre 2004­2007 beantragt. Die Zuständigkeit der Bundesversamm7 8 9

BBl 2000 2276, Ziffer 3.3 in Anhang 2.

SR 101 BBl 1997 I 285 f.

6224

lung für diesen Kreditbeschluss ergibt sich aus Artikel 167 BV (Budgetkompetenz der Bundesversammlung).

6.2

Rechtsform der Erlasse

Das beantragte Bundesgesetz regelt die Ausrichtung einer Bundesfinanzhilfe und enthält somit wichtige rechtsetzende Bestimmungen im Sinne von Artikel 164 Absatz 1 Buchstabe e BV, welche in der Form eines Bundesgesetzes zu erlassen sind.

Die Zuständigkeit der Bundesversammlung für den Erlass des Gesetzes ergibt sich aus Artikel 163 Absatz 1 BV (Gesetzgebungskompetenz der Bundesversammlung).

Der Erlass des Gesetzes unterliegt dem fakultativen Referendum.

Der Kreditbeschluss der beiden Räte ist nicht rechtsetzender Natur. Demzufolge ist er gemäss Artikel 163 Absatz 2 BV sowie Artikel 4 Absatz 2 des Geschäftsverkehrsgesetzes10 in Form eines einfachen Bundesbeschlusses zu erlassen. Als solcher unterliegt er nicht dem Referendum (Art. 4 Abs. 2 GVG und Art. 163 Abs. 2 BV).

10

Bundesgesetz vom 23. März 1962 über den Geschäftsverkehr der Bundesversammlung sowie über die Form, die Bekanntmachung und das Inkrafttreten ihrer Erlasse (Geschäftsverkehrsgesetz, GVG; SR 171.11).

6225