Verfügung im Widerspruchsverfahren Nr. 5960 Widersprechende/r Mövenpick Holding, Seestrasse 160, CH-8002 Zürich, Schweizerische Marke Nr. 414 077 (Marché MÖVENPICK [fig.]), Vertreter/in E. Blum & Co., Vorderberg 11, CH-8044 Zürich gegen Widerspruchsgegner/in Neufchâteau Distribution (Neodis), 99, rue du Président­Kennedy, F-88300 Neufchâteau, Internationale Marke Nr. 778 551 (Place du Marché [fig.])

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 29. August 2003 Folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nr. 5960 wird abgewiesen. Nach Eintritt der Rechtskraft wird der IR-Marke Nr. 778 551 «Place du Marché» (fig.) der Schutz in der Schweiz gewährt.

3.

Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken verbleibt dem Institut.

4.

Es werden keine Parteikosten gesprochen.

5.

Diese Verfügung wird den Parteien schriftlich eröffnet; der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt.

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach ihrer Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, Beschwerde geführt werden.

29. August 2003

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

2003-1846

6081