03.044 Botschaft über Bauvorhaben und Grundstückserwerb der Sparte Zivil (Ziviles Bauprogramm 2004) vom 6. Juni 2003

Sehr geehrte Herren Präsidenten, sehr geehrte Damen und Herren, wir unterbreiten Ihnen mit vorliegender Botschaft den Entwurf zu einem Bundesbeschluss über Bauvorhaben und Grundstückserwerb der Sparte Zivil mit dem Antrag auf Zustimmung.

Gleichzeitig schlagen wir Ihnen vor, folgenden parlamentarischen Vorstoss abzuschreiben (siehe Begründung unter Punkt 1.1.3 der Botschaft): 2000

P

00.3385

Fitness- und Duschraum für Parlamentsmitglieder (N 23.6.2000, Giezendanner)

Wir versichern Sie, sehr geehrte Herren Präsidenten, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

6. Juni 2003

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Pascal Couchepin Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz

2003-0217

5111

Übersicht Der Bundesrat beantragt mit dieser Botschaft einen Verpflichtungskredit in der Form eines Sammelkredits im Gesamtbetrag von 365 000 000 Franken. Davon entfallen auf: Fr.

­

Acht Vorhaben für Projekte über 10 Millionen Franken (Ziff. 1)

215 000 000

­

Vorhaben bis 10 Millionen Franken (Ziff. 2)

150 000 000

Vorhaben über 10 Millionen Franken Umbauten und Neubelegung Parlamentsgebäude und Bundeshäuser Benützer:

Parlament, Parlamentsdienste (PD) und Departemente 30,0 Millionen Franken (Projekt-Nr. 2001.163)

Auf Anregung der Verwaltungsdelegation der Bundesversammlung und aufgrund eines Aussprachepapiers des Eidgenössischen Finanzdepartementes (EFD) hat der Bundesrat am 2. Februar 2000 beschlossen, ein Konzept für die Abdeckung der Repräsentations-, Konferenz- und Arbeitsplatzbedürfnisse des Bundesrates, der Departemente und der Bundeskanzlei sowie des Parlamentes, der Parlamentsdienste und der Medien ausarbeiten zu lassen (Belegungskonzept Parlamentsgebäude und Bundeshäuser).

Gemäss dem auf dieser Grundlage ausgearbeiteten Belegungskonzept, das sowohl die Verwaltungsdelegation der Bundesversammlung wie auch der Bundesrat Ende 2000 genehmigt haben, sind für den Bundesrat, die Departemente und die Bundeskanzlei sowie für die eidgenössischen Räte und die Parlamentsdienste im Parlamentsgebäude und in den Bundeshäusern West und Ost rund 700 BüroArbeitsplätze verfügbar. Zudem stehen im Parlamentsgebäude Arbeitsplätze für die Parlamentsmitglieder, Räumlichkeiten für die Fraktionen und verschiedene Sitzungszimmer zur Verfügung.

Durch die Auslagerung der Medienarbeitsplätze ins neue Medienhaus an der Bundesgasse 8­12 werden hauptsächlich Umbaumassnahmen im 3. Obergeschoss des Parlamentsgebäudes notwendig. Die Hauptarbeiten im Zusammenhang mit der Neubelegung des Bundeshauses West betreffen Umbauarbeiten im 3. Obergeschoss, mit dem Ziel auf diesem Geschoss mehr Büroarbeitsplätze einzurichten. Im Bundeshaus Ost sind ebenfalls Anpassarbeiten und Sanierungen notwendig.

Aufgrund des Vorprojekts und der Kostenschätzung ist ein Objektkredit von 30 000 000 Franken erforderlich.

5112

Gesamtsanierung des Gebäudes Bundesgasse 3 (Bernerhof) in Bern Benützer:

Eidgenössisches Finanzdepartement (EFD) 42,3 Millionen Franken (Projekt-Nr. 2001.169)

Das ehemalige Hotel «Bernerhof» an der Bundesgasse 3 in Bern, 1856 erbaut und 1907 erweitert und umgebaut, ist heute Sitz des Eidgenössischen Finanzdepartements. Der Gebäudezustand macht eine Gesamtsanierung notwendig. Das Gebäude Bernerhof ist aussen integral geschützt. Die Massnahmen am Gebäudeäussern konzentrieren sich deshalb auf die Erhaltung und Sanierung der Hülle nach denkmalpflegerischen Kriterien.

Die Sanierung und Instandstellung des Gebäudeinnern ist integraler Bestandteil des Belegungskonzepts Parlamentsgebäude und Bundeshäuser. Im Bernerhof an zentraler Lage in der Stadt Bern sowie in unmittelbarer Nähe zum Parlamentsgebäude und zum geplanten Medienhaus werden für die Landesregierung die notwendigen Repräsentationsräume geschaffen. Es ist dies eine einmalige Gelegenheit an so zentraler Lage solch kostengünstige Repräsentationsräume einzurichten. Durch die Doppelnutzung einerseits als Repräsentationräume und anderseits als Besprechungszone für die Verwaltung wird die Wirtschaftlichkeit der vorgesehenen Lösung noch zusätzlich erhöht.

Die Räumlichkeiten sowohl im von Wattenwyl-Haus in der Stadt Bern wie auch im Landsitz Lohn in Kehrsatz sind für die meisten heutigen Anlässe zu klein bemessen.

Abklärungen haben ergeben, dass ein Ausbau des von Wattenwyl-Hauses nicht realisierbar ist. Eine Erweiterung des Landsitzes Lohn käme viel teurer zu stehen als die vergleichbaren Investitionen für den Bernerhof. Zudem müssten die Teilnehmenden jeweils hin- sowie zurückgebracht werden und aufgrund der zusätzlichen Umtriebe wären die Doppel- bzw. Mehrfachnutzungen mehr als fraglich.

Aufgrund des Projekts und des Kostenvoranschlags ist ein Objektkredit von 42 300 000 Franken erforderlich.

Fassaden- und Dachsanierung Bundeshaus West Benützer:

Bundesrat, Bundeskanzlei (BK) und zwei Departemente 23,5 Millionen Franken (Projekt-Nr. 2001.140)

Das Bundeshaus West wurde in den Jahren 1852 bis 1857 erbaut. Es war der erste Flügelbau des heute drei Gebäude umfassenden «Bundeshauses». Die nunmehr über 140-jährige Sandsteinfassade bedarf einer gesamtheitlichen Sanierung, wobei der Sanierungsgrad in den verschiedenen Fassadenteilen je nach Schadenbild unterschiedlich ausfallen wird. Im Herbst 2001 mussten bei den Hauptzugängen aus Sicherheitsgründen Schutzdächer installiert werden.

Ab 2005 soll die Fassade in mehreren Jahresetappen renoviert, stabilisiert und das ursprüngliche Erscheinungsbild wieder hergestellt werden. Die Dachhaut soll sowohl in Bezug auf die Wärmedämmung und die Dichtigkeit den heute geltenden gesetzlichen Anforderungen entsprechend saniert und verbessert werden. Dem Brandschutz- und Sicherheitsaspekt wird ebenfalls Beachtung geschenkt.

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Aufgrund des Projekts und des Kostenvoranschlags ist ein Objektkredit von 23 500 000 Franken erforderlich.

Neuer Standort Militärbibliothek: Sanierung und Erweiterung des Gebäudes Papiermühlestrasse 21A in Bern Benützer:

Generalsekretariat Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (GS/VBS) 20,0 Millionen Franken (Projekt-Nr. 2031.073)

Die Eidgenössische Militärbibliothek (EMB) ist die massgebende wissenschaftliche Spezial- und Archivbibliothek der Schweiz für alle Fragen zu Krieg und Frieden, Sicherheitspolitik, Verteidigung und Bevölkerungsschutz. Seit 1892 ist der eigentliche Bibliotheksbereich im 3. Stock des gemäss Baubotschaft unter anderem für diese Institution damals neu errichteten Bundeshauses Ost untergebracht, andere Teile der EMB sind heute auf zwei auswärtige Standorte in Bern verteilt.

Gemäss dem Belegungskonzept Parlamentsgebäude und Bundeshäuser ist die Ausgliederung der EMB aus dem Bundeshaus Ost bis Mitte 2005 zu vollziehen. Im Gebäude Papiermühlestrasse 21A (bisherige Nutzung als Eidg. Zeughaus) und der dazugehörigen Parzelle Nr. 120 kann die EMB nach betrieblich-organisatorischen Gesichtspunkten optimal untergebracht werden. Bedingt durch die knappen finanziellen Mittel ist die Verlegung der EMB in zwei Etappen vorgesehen: Umbau und Sanierung des Altbaus als 1. Etappe (Bezug im Jahre 2005) und ein unterirdischer Magazinbau als 2. Etappe (Bezug im Jahre 2009). Sollten es die zur Verfügung stehenden Zahlungskredite erlauben, würde auf eine Etappierung verzichtet und die Sanierung des Altbaus und der unterirdische Magazinbau gleichzeitig realisiert werden.

Aufgrund des Vorprojekts und der Kostenschätzung ist ein Objektkredit von 20 000 000 Franken erforderlich.

Neubau Tiefmagazin West an der Hallwylstrasse 15 in Bern Benützer:

Schweizerische Landesbibliothek (SLB) 37,5 Millionen Franken (Projekt-Nr. 2025.030)

Mit einem Gesamtkonzept zur Entwicklung der Schweizerischen Landesbibliothek (SLB) wurde im Jahr 1992 die Grundlage für die Bestimmung des erforderlichen baulichen und betrieblichen Handlungsbedarfs bis ins Jahr 2020 aufgezeigt. Als ersten Teil bewilligten die eidgenössischen Räte im Jahre 1993 einen Verpflichtungskredit von 27,6 Millionen Franken für den Bau des Tiefmagazins Ost, welches 1997 bezogen werden konnte.

Als zweiter Schritt folgte im Jahre 1996 die Freigabe eines Verpflichtungskredits von 35 Millionen Franken für die Renovation und den Umbau des Hauptgebäudes.

Am 1. März 2001 konnte das renovierte und umgestaltete Gebäude Hallwylstrasse 15 bezogen werden. Die nach Abschluss dieser beiden Schritte der Schweizerischen Landesbibliothek zur Verfügung stehenden Gebäude ermöglichen, dass die von ihr bewirtschafteten Dokumente für Benützer kurzfristig verfügbar sind. Die zur Verfü-

5114

gung stehende Lagerkapazität ist zu 95 % belegt und bietet noch Reserven bis etwa anfangs 2006.

Die Realisierung des Tiefmagazins West bildet somit den dritten und vorläufig letzten Schritt im Rahmen des mit dem Gesamtkonzept aufgezeigten Entwicklungsbedarfs und stellt damit gleichzeitig den voraussehbaren Lagerbedarf von insgesamt 125 000 Stellmetern Magazinraum sicher. Die Zwischennutzung dieses Magazinraums durch das Schweizerische Bundesarchiv (BAR) ist integraler Bestandteil des Bauprojekts und trägt dem Umstand Rechnung, dass die Lagerkapazität des BAR ab Ende 2006 ebenfalls erschöpft sein wird. Eine im Jahr 2000 gemeinsam von SLB und BAR in Auftrag gegebene unabhängige Studie hat ergeben, dass eine zwischenzeitliche Deckung des Magazinraumbedarfs mittels Übergangslösungen ausserhalb der unmittelbaren Nähe von SLB und BAR erhebliche Mehrkosten verursachen würde. Baulich gliedert sich das Tiefmagazin 2 (West) fast symmetrisch zum Tiefmagazin 1 (Ost) in den bestehenden Gebäudekomplex ein. Mit der Realisierung von vier unterirdischen Geschossen wird die grösste Wirtschaftlichkeit aus bautechnischer Betrachtung unter Berücksichtigung der geologischen und standortbedingten Rahmenbedingungen erreicht.

Aufgrund des Vorprojekts und der Kostenschätzung ist ein Objektkredit von 37 500 000 Franken erforderlich.

Einrichtung des Sammlungszentrums in Affoltern am Albis Benützer:

Schweizerisches Landesmuseum (SLM) 28,0 Millionen Franken (Projekt-Nr. 4117.001)

Das Schweizerische Landesmuseum (SLM) ist verpflichtet, im Rahmen einer Gesamtschau das kulturelle Erbe des Bundesstaates zu präsentieren. Für die Partnermuseen auf Kantonsebene muss es seine Funktion als Ansprechkompetenz in den Bereichen Sammeltätigkeit und sammlungsorientierter Forschung wahrnehmen können. Der Dauerausstellung am Hauptsitz, Schweizer Kulturgeschichte von den Anfängen bis zur Gegenwart, kommt eine prioritäre Stellung zu. In der Zweigstelle Prangins sowie in den Aussenstellen werden einzelne Epochen und Themenkreise vertieft dargestellt.

Die eidgenössischen Räte beschlossen am 18. Juni 1891, das SLM in der Stadt Zürich anzusiedeln. Die Stadt verpflichtete sich, für Grundstücks-, Bau-, Einrichtungs- und Unterhaltskosten aufzukommen. 1972 erfolgte die Übergabe der Liegenschaft an den Bund. Mit der Übergabe wurde die Stadt von der Verpflichtung entbunden, einen Erweiterungsbau, über den bereits 1905 erstmals konkret diskutiert wurde, zu erstellen.

Mit der Realisierung des Sammlungszentrums wird die Konzentration der Lagerund Logistikbereiche sowie der Ateliers um einen grossen Schritt weitergeführt. Sie war mit einem ersten Schritt durch die Umnutzung bestehender Zeughausbauten auf dem Areal «altes Zeughaus Affoltern a.A.» (SZA 1) im Jahr 1998 eingeleitet worden.

Damit entsteht ein Objekt-Dienstleistungszentrum für die gesamte MUSEE SUISSE Gruppe. Es wird sich zusammensetzen aus dem «Objektzentrum», in welchem die

5115

Sammlungsbestände physisch gelagert und für die Nutzung in Ausstellung und Forschung bereit gehalten werden und dem «Zentrum für Konservierung», welches für die nachhaltige Konservierung und die langfristige Erhaltung der Objekte sowie deren fachgerechte Aufbewahrung zuständig ist.

Aufgrund des Vorprojekts und der Kostenschätzung ist ein Objektkredit von 28 000 000 Franken erforderlich.

Sanierung Altbau des Schweizerischen Landesmuseums in Zürich, 1. Etappe Benützer:

Schweizerisches Landesmuseum (SLM) 16,0 Millionen Franken (Projekt-Nr. 3667.031)

Der Hauptsitz in Zürich weist einen erheblichen baulichen Nachholbedarf auf.

Nicht nur ist ein wirtschaftlicher Museumsbetrieb nach heutigen Anforderungen kaum mehr möglich, der bauliche Zustand des Gebäudes von 1898 verlangt Massnahmen, damit die Sicherheit von Publikum, Mitarbeitenden sowie der Sammlungsgegenstände gewährleistet werden kann. Trotz der Behebung der Mängel an den kritischsten Bereichen der Tragkonstruktion nach der Teilschliessung vom 25. März 1994, gelten in vielen Bereichen für den Betrieb weiterhin Nutzungsbeschränkungen. Ziel aller baulichen und betrieblichen Interventionen und Investitionen muss sein, den Betrieb eines nationalen Kulturinstitutes zu ermöglichen, das den modernen Anforderungen in den Bereichen Sammlungspräsentation, -aufbewahrung und -bearbeitung genügt, die Durchführung attraktiver Sonderveranstaltungen erlaubt und den Betrieb der verschiedenen Teilinstitute, verteilt über die ganze Schweiz, sicherstellt.

Es ist vorgesehen, die baulichen Massnahmen am Hauptsitz in den folgenden drei Phasen zu realisieren: ­

Sanierung der Statik derjenigen Gebäudeteile, welche nach Abschluss der Gesamtsanierung und der Erweiterung weiterhin dem Betrieb zur Verfügung stehen müssen,

­

gesamtheitliche Sanierung der Haustechnik- und Sicherheitsanlagen,

­

Neubau, wie er als Siegerprojekt aus dem im Jahr 2002 durchgeführten Projektwettbewerb hervorgegangen ist.

Aufgrund des Vorprojekts und der Kostenschätzung ist für die Sanierung des Altbaus des SLM (1. Etappe) ein Objektkredit von 16 000 000 Franken erforderlich.

Neubau der Residenz in Washington Benützer:

Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) 17,7 Millionen Franken (Projekt-Nr. 3805.003)

Die alte Residenz «twin oaks» wurde im Jahre 1926 errichtet und ist seit 1940 im Besitze der Eidgenossenschaft. Das umschlossene Grundstück weist eine Gesamtfläche von ca. 25 000 m2 auf. Auf dem Grundstück befinden sich das Kanzleigebäude sowie das ehemalige Kutscherhaus, in dem u.a. heute die Dienstwohnung für den Hauswart eingerichtet ist. Die jetzige Residenz wurde damals für einen Zeithorizont

5116

von 50 Jahren gebaut; dementsprechend befindet sich die Grundsubstanz des Gebäudes heute in schlechtem Zustand. Die vorhandene Residenz soll durch einen Neubau an demselben Standort ersetzt werden. Ebenso ist ein neues Nebengebäude für den Hauswart vorgesehen.

Im Rahmen eines international ausgeschriebenen zweistufigen Projektwettbewerbs wurde im Jahr 2001 aus zehn eingereichten Projekten das nun vorliegende Projekt ausgewählt. Die Residenz wird von ihrem kreuzförmig aufgebauten Grundriss geprägt, welcher einerseits die verschiedenen Bereiche klar zoniert und andererseits eine horizontale Transparenz offenbart, die konsequent auch im Schnittaufbau verfolgt wird.

Aufgrund des Vorprojekts und der Kostenschätzung ist ein Objektkredit von 17 700 000 Franken erforderlich.

Vorhaben bis 10 Millionen Franken Für sämtliche Vorhaben bis 10 Millionen Franken wird ein Kredit von 150 000 000 Franken beantragt. Dieser Kredit beinhaltet Sammelkredite für unvorhergesehene Bauprojekte und Liegenschaftserwerbe sowie für bereits bekannte Einzelprojekte zwischen einer und 10 Millionen Franken in den schweizerischen Vertretungen im Ausland und in der allgemeinen Bundesverwaltung.

5117

Botschaft 1

Vorhaben über 10 Millionen Franken

1.1

Umbauten und Neubelegung Parlamentsgebäude und Bundeshäuser Benützer: Parlament, Parlamentsdienste und Departemente 30,0 Millionen Franken (Projekt-Nr. 2001.163)

1.1.1

Ausgangslage

Ist-Zustand Auf Anregung der Verwaltungsdelegation der Bundesversammlung und aufgrund eines Aussprachepapiers des Eidgenössischen Finanzdepartementes (EFD) hat der Bundesrat am 2. Februar 2000 beschlossen, ein Konzept für die Abdeckung der Repräsentations-, Konferenz- und Arbeitsplatzbedürfnisse des Bundesrates, der Departemente und der Bundeskanzlei sowie des Parlamentes, der Parlamentsdienste und der Medien ausarbeiten zu lassen (Belegungskonzept Parlamentsgebäude und Bundeshäuser). Zudem hat der Bundesrat festgehalten, dass unter Berücksichtigung der Langfristigkeit und der Etappierbarkeit die Lösungen im Rahmen der heute zur Verfügung stehenden Raumstrukturen realisiert werden sollen. Dabei bildet die Auslagerung von Arbeitsplätzen der Verwaltung aus dem Perimeter Parlamentsgebäude und Bundeshäuser eine unabdingbare Voraussetzung. Die laufenden zum Teil dringenden Sanierungsarbeiten an Fassaden, gebäudeinternen Anlagen und Installationen sind mit der Realisierung des Belegungskonzepts zu koordinieren.

Die im Konzept ausgewiesenen Nutzungsperimeter sollen die längerfristige Unterbringungssicherheit der im Zentrum der Regierungs- und Verwaltungstätigkeit stehenden Institutionen gewährleisten. Demzufolge ist bei der Umsetzung des Belegungskonzepts ein angemessenes Zuwachspotenzial zu berücksichtigen. Dies betrifft vor allem die Institutionen: ­

Parlament und Parlamentsdienste

­

Bundeskanzlei

­

Departemente EDA und EJPD sowie VBS und EVD.

Die im stadträumlichen Kontext klar definierten denkmalpflegerisch geschützten Baukuben bzw. Gebäudestrukturen beschränken die Flexibilität der Unterbringungsmöglichkeiten in starkem Masse. Die Optimierungsmöglichkeiten der Unterbringungsplanung liegen demnach in den folgenden Umsetzungsbereichen: ­

Zuteilung der Büroarbeitsplätze gemäss den entsprechenden Weisungen

­

vermehrte Nutzung grosser Büroeinheiten als Mehrpersonenbüros

­

Berücksichtigung betrieblich-organisatorischer Aspekte beim Definieren der Nutzungsstruktur

­

Definieren gemeinsam nutzbarer Flächen und Einrichtungen (Schaffen von Synergien).

5118

Soll-Zustand Gemäss dem auf dieser Grundlage ausgearbeiteten Belegungskonzept Parlamentsgebäude und Bundeshäuser, das sowohl die Verwaltungsdelegation der Bundesversammlung wie auch der Bundesrat Ende 2000 genehmigt haben, ist für den Bundesrat, die Departemente und die Bundeskanzlei sowie für die eidgenössischen Räte und die Parlamentsdienste folgende Belegungskapazität verfügbar: ­ im Parlamentsgebäude

Arbeitsplätze der eidgenössischen Räte und Fraktionen rund 30 Arbeitsplätze für Parlamentsdienste

­ im Bundeshaus West

rund 350 Arbeitsplätze

­ im Bundeshaus Ost

rund 320 Arbeitsplätze

Total

rund 700 Arbeitsplätze

Zusätzlich zu diesem Arbeitsplatzangebot werden die Bedürfnisse folgender für den Betrieb des Parlamentsgebäudes und der Bundeshäuser notwendigen Institutionen abgedeckt: im Bundeshaus West Posträumlichkeiten für die Schweizerische Post sowie Bereitschaftslokale für die Festungswache und im Parlamentsgebäude, Bundeshaus West und Bundeshaus Ost Räume für die Haustechnik und den Gebäudebetrieb für das Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL).

Voraussetzungen und Abhängigkeiten Massgebender und wichtiger Punkt für die Umsetzung des ganzen Belegungskonzepts Parlamentsgebäude und Bundeshäuser ist die Realisierung und Einrichtung des Medienhauses an der Bundesgasse 8­12. Der entsprechende Verpflichtungskredit wurde mit dem Zivilen Bauprogramm 2002 beantragt und mit Bundesbeschluss vom 3. Dezember 2001 durch die eidgenössischen Räte bewilligt.

Für die Umsetzung des Belegungskonzepts ebenso wichtig ist die Schaffung von Repräsentationsräumen des Bundesrates einschliesslich der erforderlichen Infrastruktur im Erdgeschoss und in Teilen des Untergeschosses des Gebäudes Bundesgasse 3 (Bernerhof). Dieser Kreditantrag ist ebenfalls Bestandteil der vorliegenden Botschaft (siehe Punkt 1.2).

1.1.2

Bauliches Konzept

Parlamentsgebäude Durch die Auslagerung der Medienarbeitsplätze ins neue Medienhaus an der Bundesgasse 8­12 werden hauptsächlich Umbaumassnahmen im 3. Obergeschoss des Parlamentsgebäudes notwendig. Insbesondere die Rückbaumassnahmen der SRGTechnik lösen Anpassarbeiten an den Haustechnikanlagen aus wie z.B. an den Lüftungs- und Elektroinstallationen.

Weitere Umbau- und Sanierungsarbeiten erfolgen aufgrund von Nutzungsänderungen im Zusammenhang mit der Neubelegung durch die Parlamentsdienste und mit dem Einrichten von zusätzlichen Arbeitsplätzen für die Ratsmitglieder. Während dieser Haupteingriffe, welche vornehmlich auf die zweite Jahreshälfte 2006 termi-

5119

niert sind, wäre es wünschbar, den Parlamentsbetrieb auszulagern und mindestens eine Session auswärts durchzuführen.

Bundeshaus West Die Hauptarbeiten im Zusammenhang mit der Neubelegung betreffen Umbauarbeiten im 3. Obergeschoss, mit dem Ziel, auf diesem Geschoss mehr Büroarbeitsplätze einzurichten. Die Um- und Ausbauarbeiten erfolgen in Etappen und sind mit der Sanierung der Fassade und des Daches abzustimmen. Zudem ist eine Sanierung der Cafeteria geplant. Im übrigen Gebäude wird der uneinheitliche Ausbaustandard an zeitgemässe Bürostandards angepasst. Die konzentriertere Belegung von Nutzflächen bedingt eine Nachrüstung der Belichtung und der Elektroinstallationen.

Bundeshaus Ost Hier sind im ganzen Gebäude Anpassarbeiten und Sanierungen im Zusammenhang mit der Umbelegung notwendig.

1.1.3

Postulat Giezendanner, Fitness- und Duschraum für Parlamentsmitglieder (00.3385)

Mit der Belegungsplanung Parlamentsgebäude und Bundeshäuser wurde auch die Einrichtung eines Fitness- und Duschraumes für Parlamentsmitglieder geprüft. Die ursprünglich vorgesehenen Räumlichkeiten im Untergeschoss des Bundeshauses Ost haben sich nach näherer Prüfung vor allem infolge nicht ausreichend vorhandener Flächen und der schlechten Erreichbarkeit als nicht geeignet herausgestellt. Es war auch in anderen Gebäudeteilen keine vernünftige, ohne grössere Kostenfolge und wirtschaftlich vertretbare Variante zu finden. Nachdem erste Abklärungen zum privatwirtschaftlichen Betreiben dieser Räumlichkeiten zu keinen befriedigenden Ergebnissen geführt haben, wird in Absprache mit der Verwaltungsdelegation der eidgenössischen Räte vorgeschlagen, auf die weitere Planung und Projektierung eines Fitness- und Duschraumes für Parlamentsmitglieder zu verzichten und das Postulat abzuschreiben.

1.1.4

Termine

Die Terminplanung ist wie folgt vorgesehen: ­ Planung

2004

­ Ausführung

In Etappen 2005­2008

­ Fertigstellung

2008

5120

1.1.5

Finanzielle Auswirkungen

Aufgrund des Vorprojekts und der Kostenschätzung (± 10 %) werden die Aufwendungen wie folgt veranschlagt: Parlamentsgebäude

Bundeshaus West

Bundeshaus Ost

Franken

Franken

Franken

­ Umbau- und Sanierungskosten

8 250 000

9 800 000

6 000 000

­ Reserve rund 10 %

1 050 000

1 100 000

700 000

­ Ausstattung

1 700 000

1 000 000

400 000

Zwischentotal

11 000 000

11 900 000

7 100 000

Gesamter Verpflichtungskredit

1.2

30 000 000

Gesamtsanierung des Gebäudes Bundesgasse 3 (Bernerhof) in Bern Benützer: Eidgenössisches Finanzdepartement (EFD) 42,3 Millionen Franken (Projekt-Nr. 2001.169)

1.2.1

Ausgangslage

Das ehemalige Hotel «Bernerhof» an der Bundesgasse 3 in Bern, 1856 erbaut und 1907 erweitert und umgebaut, ist heute Sitz des Eidgenössischen Finanzdepartements. Das Gebäude Bernerhof flankiert zusammen mit dem Hotel Bellevue die «Bundeshauszeile», eine der wertvollsten zusammenhängenden Fassadengestaltungen des 19. Jahrhunderts in Bern. Der heutige Gebäudezustand macht eine Gesamtsanierung notwendig. Das Gebäude Bernerhof ist aussen integral geschützt. Die Massnahmen am Gebäudeäussern konzentrieren sich deshalb auf die Erhaltung und Sanierung der Hülle nach denkmalpflegerischen Kriterien.

Die Sanierung und Instandstellung des Gebäudeinnern ist integraler Bestandteil des Belegungskonzepts Parlamentsgebäude und Bundeshäuser. Im Bernerhof an zentraler Lage in der Stadt Bern sowie in unmittelbarer Nähe zum Parlamentsgebäude und zum geplanten Medienhaus werden für die Landesregierung die notwendigen Repräsentationsräume geschaffen. Es ist dies eine einmalige Gelegenheit an so zentraler Lage solch kostengünstige Repräsentationsräume einzurichten. Durch die Doppelnutzung einerseits als Repräsentationräume und andererseits als Besprechungszone für die Verwaltung wird die Wirtschaftlichkeit der vorgesehenen Lösung noch zusätzlich erhöht.

Die Räumlichkeiten sowohl im von Wattenwyl-Haus in der Stadt Bern wie auch im Landsitz Lohn in Kehrsatz sind für die meisten heutigen Anlässe zu klein bemessen.

Abklärungen haben ergeben, dass ein Ausbau des von Wattenwyl-Hauses nicht realisierbar ist. Eine Erweiterung des Landsitzes Lohn käme viel teurer zu stehen als die vergleichbaren Investitionen für den Bernerhof. Zudem müssten die Teilneh-

5121

menden jeweils hin- sowie zurückgebracht werden und aufgrund der zusätzlichen Umtriebe wären die Doppel- bzw. Mehrfachnutzungen mehr als fraglich.

1.2.2

Bauliches Konzept

Zukünftige Nutzung Das aus einem Wettbewerb hervorgegangene Projekt wurde überarbeitet und konkretisiert. Der Verwaltungsbereich bietet in den fünf Obergeschossen und den drei Untergeschossen Platz für rund 260 Arbeitsplätze. Dazu gehören sechs Besprechungszimmer unterschiedlicher Grösse und eine Cafeteria im Dachgeschoss. Der Sitz des Departementschefs mit separatem grossen Besprechungsraum und dem Empfangsbereich im zentralen Lichthof liegt im ersten Obergeschoss. Die wieder zurückgeführten grossen ehemaligen Hotelräume im Erdgeschoss mit der Halle, dem Leuchtersaal, einem kleinen und vier grösseren Salons bzw. Besprechungsräumen werden zukünftig zusammen mit dem neuen Bankettsaal einerseits für repräsentative Zwecke und andererseits für interne und externe Veranstaltungen und als Besprechungsräume für die Verwaltung genutzt. Die dazugehörigen Räume für Toilettenanlagen und Catering liegen im ersten Untergeschoss. Der repräsentative Bereich kann für verschiedene Szenarien wie festliche Veranstaltungen (Staatsbesuche, Arbeitsbesuche, Übergabe Beglaubigungsschreiben), Informationsveranstaltungen, normaler Büroalltag, je nach Bedarf betrieblich vom Verwaltungsbereich vollständig abgetrennt oder mit diesem verbunden, verwendet werden.

Gebäudehülle Grosser Sanierungsbedarf besteht vor allem an der Nord- und Ostfassade. Schadhafte Natursteinteile werden aufmodelliert oder wenn nötig wieder mit Naturstein in Krauchthaler oder Ostermundiger Sandstein ersetzt. Auf eine weitere Anwendung von Kunststein wird verzichtet. Um den neuen Energie-, Schall- und Sicherheitsanforderungen zu genügen, werden alle Fenster ersetzt. Die Beschattung wird einheitlich mit Rolläden vorgenommen. Sämtliche Dächer werden nach bauphysikalischen und energietechnischen Anforderungen erneuert.

Denkmalpflege Die neuen wenigen Eingriffe werden den heutigen Anforderungen entsprechend vorgenommen: neuer rollstuhlgängiger Hauptzugang mit Glasvordach, neue Pergola zur Nutzung der Terrasse Süd, neue Dachlukarnen.

Bauuntersuchungen haben ergeben, dass im Erdgeschoss in der zentralen Halle, im Westflügel und im Südflügel sowie im Lichthof der Obergeschosse unter Verkleidungen und jüngeren Übermalungen die ursprüngliche Ausgestaltung in Teilen vorhanden ist. Die denkmalpflegerischen Massnahmen im Innern konzentrieren sich deshalb darauf,
diese Raumbereiche in ihrer Ausgestaltung im Sinne der Belle Epoque wiederherzustellen.

Materialien Das Konzept des kontinuierlichen Weiterbauens verlangt nach einer Weiterführung der bereits verwendeten Materialien. Hinzu kommen Anforderungen an die Raumakustik, welche an Böden und Decken die Materialwahl mitbeeinflussen. Damit in 5122

den historischen Räumen des Erdgeschosses die mit Stukkatur versehenen Gipsdecken restauriert und rekonstruiert werden können, ist ein textiler Bodenbelag mit Schallabsorptionsvermögen vorgesehen. Im Bankettsaal ist die Raumakustik über eine neue schallschluckende Decke sichergestellt, der Boden besteht aus Holzparkett. Im Lichthof und den Galerieumgängen wird der Holzparkettboden erneuert. In den Büroräumen des Verwaltungsbereichs werden die bestehenden Gipsdecken instandgesetzt, für den Boden kommt textiler Belag oder allenfalls Holzparkett zur Anwendung, ebenso in den vorgelagerten Korridoren. In den Besprechungsräumen erfolgen zusätzliche Massnahmen an den Decken. Die neuen Treppenanlagen sind aus Kunststein. Die Wandgestaltung besteht aus Weissputz gestrichen.

1.2.3

Termine

Die Terminplanung ist wie folgt vorgesehen: ­ Ausführungsprojektierung

2003

­ Ausführung

2004

­ Fertigstellung und Bezug

Anfangs 2005

1.2.4

Finanzielle Auswirkungen

Aufgrund des Projekts und des Kostenvoranschlags (± 5 %) werden die Aufwendungen wie folgt veranschlagt: Franken

­ Umbau- und Sanierungskosten

38 000 000

­ Reserve rund 5 %

1 600 000

­ Ausstattung

2 700 000

Gesamter Verpflichtungskredit

1.3

42 300 000

Fassaden- und Dachsanierung Bundeshaus West Benützer: Bundesrat, Bundeskanzlei (BK) und zwei Departemente 23,5 Millionen Franken (Projekt-Nr. 2001.140)

1.3.1

Ausgangslage

Das Bundeshaus West wurde in den Jahren 1852 bis 1857 erbaut. Es war der erste Flügelbau des heute drei Gebäude umfassenden «Bundeshauses». Neben dem EDA und EJPD sowie der Bundeskanzlei beherbergt es heute Teile der Parlamentsdienste sowie die Parlamentsbibliothek und die Bundeshauspost.

5123

Die nunmehr über 140-jährige Sandsteinfassade bedarf einer gesamtheitlichen Sanierung, wobei der Sanierungsgrad in den verschiedenen Fassadenteilen je nach Schadenbild unterschiedlich ausfallen wird. Im Herbst 2001 mussten bei den Hauptzugängen aus Sicherheitsgründen Schutzdächer installiert werden.

Die Dachhaut (Steil- und Flachdächer) ist in einem Zustand, der eine grundlegende Sanierung erfordert. Die bestehenden Dachflächenfenster sind undicht und die vorhandene Wärmedämmung ist ungenügend. Zudem ist kein Unterdach vorhanden, welches eindringendes Regen- und Flugschneewasser ableiten würde.

Ab 2005 soll die Fassade in mehreren Jahresetappen renoviert, stabilisiert und das ursprüngliche Erscheinungsbild wieder hergestellt werden. Zudem müssen defekte Teile ausgewechselt werden. Dem weiteren Zerfall des Sandsteines soll Einhalt geboten und die Unterhaltsintervalle verlängert werden.

Die Dachhaut soll sowohl in Bezug auf die Wärmedämmung und die Dichtigkeit den heute geltenden gesetzlichen Anforderungen entsprechend saniert und verbessert werden. Dem Brandschutz- und Sicherheitsaspekt wird ebenfalls Beachtung geschenkt.

1.3.2

Bauliches Konzept

Der heutige Zustand erfordert eine umfassende und in verschiedenen stark geschädigten Teilen eine tiefergehende Sanierung, wobei in Zusammenarbeit mit der Denkmalpflege Wert darauf gelegt wird, dass die originalen Profile und Verzierungen wieder hergestellt werden. Die Sanierung wird mehrere Jahre dauern.

Die Beeinträchtigung der Benutzer durch die erforderlichen Gerüste und Verkleidungen wird durch die Etappierung auf das notwendige zeitliche Minimum reduziert. Während der Dachsanierung, welche ebenfalls in Etappen erfolgen wird, ist es unumgänglich, die Arbeitsplätze vorübergehend auszulagern oder interne Umbelegungen vorzunehmen. Diese Kosten sind nicht Bestandteil des vorliegenden Projekts.

1.3.3

Termine

Die Terminplanung ist wie folgt vorgesehen: ­ Ausführungsprojektierung

2003/2004

­ Ausführung

in Etappen 2004­2007

­ Fertigstellung

2008

5124

1.3.4

Finanzielle Auswirkungen

Aufgrund des Projekts und des Kostenvoranschlags (± 5 %) werden die Aufwendungen wie folgt veranschlagt: Franken

­ Umbau- und Sanierungskosten

1 070 000

­ Reserve rund 5 % Gesamter Verpflichtungskredit

1.4

22 430 000

23 500 000

Neuer Standort Militärbibliothek: Sanierung und Erweiterung des Gebäudes Papiermühlestrasse 21A in Bern Benützer: Generalsekretariat Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (GS VBS) 20,0 Millionen Franken (Projekt-Nr. 2031.073)

1.4.1

Ausgangslage

Die Eidgenössische Militärbibliothek (EMB) ist die massgebende wissenschaftliche Spezial- und Archivbibliothek der Schweiz für alle Fragen zu Krieg und Frieden, Sicherheitspolitik, Verteidigung und Bevölkerungsschutz. Seit 1892 ist der eigentliche Bibliotheksbereich im 3. Stock des gemäss damaliger Baubotschaft unter anderem für diese Institution damals neu errichteten Bundeshauses Ost untergebracht, andere Teile der EMB sind heute auf zwei auswärtige Standorte in Bern verteilt.

Gemäss dem Belegungskonzept Parlamentsgebäude und Bundeshäuser ist die Ausgliederung der EMB aus dem Bundeshaus Ost bis Mitte 2005 zu vollziehen.

Das Projekt für die Verlegung der EMB hat die folgenden Bedingungen zu erfüllen: ­

Betrieblich-organisatorische Zusammenlegung der jetzt auf drei Standorte verteilten Militärbibliotheksbereiche

­

Anpassung der Bibliotheksstruktur an die sich wandelnden Einlagerungs-, Bearbeitungs- und Kundenbedürfnisse

­

Unterbringung der gesamten Bibliotheksbestände nach den dafür geltenden Richtlinien an einem Ort

­

Bereitstellung des erforderlichen Schutzbereichs für den Kulturgüterschutz nach den Richtlinien der Kulturgüterschutzverordnung

Mit dem Gebäude Papiermühlestrasse 21A (bisherige Nutzung als Eidg. Zeughaus) und der dazugehörigen Parzelle Nr. 120 können diese Bedingungen erfüllt werden.

5125

1.4.2

Bauliches Konzept

Baulicher Kontext Das für die Eidgenössische Militärbibliothek zur Verfügung stehende ehemalige Zeughaus von 1893 ist Teil der im 19. Jahrhundert realisierten zusammengehörenden Gruppe von repräsentativen militärischen Bauten entlang der Papiermühlestrasse.

Renovations- und Ausbaustandard Die Gebäudehülle wird umfassend instand gestellt, nachisoliert und wo nötig gedichtet. Die Gebäudestruktur ist gut unterhalten und muss nur partiell ergänzt werden. Die Decke zum Obergeschoss wird für die Bibliotheksnutzung verstärkt.

Die heutige Nutzung beinhaltet nur eine rudimentäre, nicht ausbaubare technische Infrastruktur; diese muss neu erstellt werden.

Architektur Die architektonische Gestaltung soll den Hallenraum im Erdgeschoss optimal zur Geltung bringen. Dazu werden Zwischenwände minimiert und transparent ausgebildet. Die Zonierung der Grundrisse soll die notwendige Flexibilität für zukünftige Umgestaltungen garantieren. Insbesondere sollen die Korridorzonen verschiedene Gestellmöblierungen zulassen.

In den beiden Seitenflügeln des 1. Obergeschosses werden in der Gebäudemitte die Nebenräume und Sitzungszimmer angeordnet und entlang der Fassade die Arbeitsplätze platziert. Im Mittelbau hingegen, von der Fassade abgelöst, werden weitere Büros in einem 2-geschossigen Einbau untergebracht. Ein Personenaufzug und ein Bücherlift erschliessen alle Geschosse.

Denkmalpflege Das Gebäude wird von der städtischen Denkmalpflege als «schützenswert» eingestuft. Die geplante Unterbringung der EMB respektiert und unterstützt den originalen Eindruck des Gebäudes.

Energie/Ökologie Die Vorschriften der Norm SIA 380/1 (2001) und der Energieverordnung des Kantons Bern werden erfüllt. Der Ökologie wird besondere Aufmerksamkeit beigemessen.

Die Bibliothek im Erdgeschoss und das Obergeschoss mit vorwiegender GrossraumBüronutzung werden belüftet. Daraus ergibt sich die generelle Zielsetzung, die Minergiewerte zu erreichen.

Etappierung Bedingt durch die knappen finanziellen Mittel muss die Verlegung der EMB trotz höherer Kosten und trotz erheblicher betrieblicher Nachteile in Etappen durchgeführt werden: ­

1. Etappe: Umbau und Sanierung des Altbaus

­

2. Etappe: Unterirdischer Magazinbau für die erforderliche Lagerkapazität

5126

Mit der ersten Etappe (Bezugsbereitschaft bis 30. Juni 2005) muss derjenige Raumbedarf, welcher durch die Auslagerung aus dem Bundeshaus Ost resultiert, zur Verfügung gestellt werden, allerdings in verdichteter Form, lediglich mit einer Platzreserve bis 2009 und daher nur als Übergangslösung bis zur Bezugsbereitschaft der Gesamtanlage. Die Umsetzung erfolgt innerhalb des bestehenden Gebäudes Papiermühlestrasse 21A. Die zweite Etappe (Bezugsbereitschaft bis Herbst 2009) umfasst die eigentlichen Lagerflächen ­ einschliesslich einer Platzreserve bis 2030 ­ und den Kulturgüterschutzbereich als unterirdisches Bauwerk im unmittelbar angrenzenden Bereich, verbunden mit der ersten Etappe. Die für den Betrieb und den Kundenbereich erforderliche definitive Gliederung innerhalb des Bereichs der ersten Etappe kann erst nach Abschluss der 2. Etappe erreicht werden.

1.4.3

Termine

1. Etappe: Sanierung Altbau ­ Bauprojekt

Juni 2003

­ Bewilligungsverfahren und Vorbereitung der Ausführung

Ende 2003

­ Ausführung

Frühjahr 2004

­ Fertigstellung

Ende Juni 2005

Die Realisierung der 2. Etappe (unterirdischer Magazinbau) ist für die Jahre 2008/2009 (Bezugsbereitschaft spätestens Herbst 2009) vorgesehen. Sollten es die zur Verfügung stehenden Zahlungskredite erlauben, würde auf eine Etappierung verzichtet und die Sanierung des Altbaus und der unterirdische Magazinbau gleichzeitig realisiert werden.

1.4.4

Finanzielle Auswirkungen

Aufgrund des Vorprojekts und der Kostenschätzung (± 10 %) werden die Aufwendungen wie folgt veranschlagt:

­ Sanierung und Erweiterung

1. Etappe

2. Etappe

Franken

Franken

11 200 000 4 700 000

­ Reserve rund 10 %

1 400 000

550 000

­ Ausstattung

1 700 000

450 000

Zwischentotal Gesamter Verpflichtungskredit

14 300 000 5 700 000 20 000 000

5127

1.5

Neubau Tiefmagazin West an der Hallwylstrasse 15 in Bern Benützer: Schweiz. Landesbibliothek (SLB) 37,5 Millionen Franken (Projekt-Nr. 2025.030)

1.5.1

Ausgangslage

Mit einem Gesamtkonzept zur Entwicklung der Schweizerischen Landesbibliothek (SLB) wurde im Jahr 1992 die Grundlage für die Bestimmung des erforderlichen baulichen und betrieblichen Handlungsbedarfs bis ins Jahr 2020 aufgezeigt. Als ersten Teil bewilligten die eidgenössischen Räte im Jahre 1993 einen Verpflichtungskredit von 27,6 Millionen Franken für den Bau des Tiefmagazins Ost, welches 1997 bezogen werden konnte. Als zweiter Schritt folgte im Jahre 1996 die Freigabe eines Verpflichtungskredits von 35 Millionen Franken für die Renovation und den Umbau des Hauptgebäudes. Am 1. März 2001 konnte das renovierte und umgestaltete Gebäude Hallwylstrasse 15 bezogen werden. Die nach Abschluss dieser beiden Schritte der Schweizerischen Landesbibliothek zur Verfügung stehenden Gebäude ermöglichen, dass die von ihr bewirtschafteten Dokumente für Benützer kurzfristig verfügbar sind. Die zur Verfügung stehende Lagerkapazität ist zu 95 % belegt und bietet noch Reserven bis etwa anfangs 2006. Das Magazin Ost hat sich nach sechsjähriger Betriebsdauer sowohl von der Konzeption, der Ausrüstung wie von der Technik her ausgezeichnet bewährt, sodass mit dem neuen Magazin West abgesehen von Unsicherheitsfaktoren bei der Baugrube keine Risiken eingegangen werden.

Der Bau des ersten Tiefmagazins deckte vorab den grossen Lagernachholbedarf der SLB ab und erlaubte die Leerung der zuvor verwendeten Lagerflächen im Bundesarchiv und im Hauptgebäude Hallwylstrasse 15. Dem Verzicht auf diese ehemaligen Lagerflächen liegen konservatorische Überlegungen zugrunde. Die Verwendung des ehemaligen Magazins für die dauernde Aufbewahrung von Dokumenten wäre nur mit unverhältnismässigen Investitionen für eine Vollklimatisierung möglich gewesen. Deshalb wurde dieser Bau von 1930 stattdessen für eine erweiterte Publikumszone, für die Verbesserung und Sanierung der Infrastruktur (Anlieferung, Werkstätten, Haustechnik) sowie für das bisher stets in Provisorien untergebrachte Eidgenössische Archiv für Denkmalpflege umgenutzt.

Die Realisierung des Tiefmagazins West bildet somit den dritten und vorläufig letzten Schritt im Rahmen des mit dem Gesamtkonzept aufgezeigten Entwicklungsbedarfs und stellt damit gleichzeitig den voraussehbaren Lagerbedarf von insgesamt 125 000 Stellmetern Magazinraum sicher. Die Zwischennutzung dieses Magazinraums
durch das Schweizerische Bundesarchiv (BAR) ist integraler Bestandteil des Bauprojekts und trägt dem Umstand Rechnung, dass die Lagerkapazität des BAR ab Ende 2006 ebenfalls erschöpft sein wird. Eine im Jahr 2000 gemeinsam von SLB und BAR in Auftrag gegebene unabgängige Studie hat ergeben, dass eine zwischenzeitliche Deckung des Magazinraumbedarfs mittels Übergangslösungen ausserhalb der unmittelbaren Nähe von SLB und BAR erhebliche Mehrkosten verursachen würde. Die SLB als nationale Archivbibliothek kann ihren Zuwachs nicht steuern, d.h., die in ihren Sammelauftrag fallende Produktion von Dokumenten wird durch externe Faktoren bestimmt, z.B. als Folge eines Zuzugs oder eines Wegzugs eines Verlages. Sie ist gesetzlich verpflichtet, den ganzen Bestand stets den verschiedenen Ansprüchen aus Politik, Wirtschaft und Kultur uneingeschränkt zur Verfügung zu stellen. Aufgrund der Verschiedenheit der ihr zugehenden und einzulagernden Arten 5128

und Formate der Dokumente (grosse und umfangreiche Archivschachteln, Schallplatten, Plansammlungen, Grafiken, usw.) ergibt sich eine Gesamtnutzfläche von rund 90 000 Regallaufmetern. Damit wird der voraussichtliche Lagerbedarf bis ins Jahr 2025 abgedeckt.

Das mit dem Tiefmagazin West entstehende Ausbauvolumen wird wie folgt genutzt: ­

allgemeiner Zuwachs der SLB mit einer jährlichen Zuwachsrate von rund 3%

­

Handschriftenbestand (Nachlässe) des Schweizerischen Literaturarchivs

­

Eidgenössisches Archiv für Denkmalpflege mit Glasnegativsammlung, Fotoarchiv und Fotonachlässe

­

Abdeckung des Lagerbedarfs des Schweizerischen Bundesarchivs während eines gewissen, noch festzulegenden Zeitraums.

1.5.2

Bauliches Konzept

Baulicher Kontext Baulich gliedert sich das Tiefmagazin 2 (West) fast symmetrisch zum Tiefmagazin 1 (Ost) in den bestehenden Gebäudekomplex ein. Mit der Realisierung von vier unterirdischen Geschossen wird eine optimale Wirtschaftlichkeit erzielt sowohl in geologisch-bautechnischer Hinsicht als auch mit Blick auf den Standort. Mit dem bereits im Jahr 1993 mit der Burgergemeinde Bern abgeschlossenen Baurechtsvertrag für das Unterbaurecht des Parks des Naturhistorischen Museums wurden die rechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung des Projekt sichergestellt. Der Vertrag wurde auf eine Dauer von 80 Jahren abgeschlossen.

Betriebliches Konzept Die vier Geschosse werden durch eine an das Hauptgebäude angeschlossene transparente Vertikalerschliessung an die bestehenden Transportwege und an die Spontanförderanlage angeschlossen. Diese Vertikalerschliessung bildet den einzigen sichtbaren Teil des neuen Magazins und entspricht in der Ausführung dem bereits bestehenden, in Zusammenarbeit mit der Denkmalpflege entwickelten Bauwerk an der Ostseite. Die Logistik umfasst den Handtransport mit den speziell für die Bedürfnisse der Landesbibliothek konstruierten Bücherwagen (Stapeltransporte) über einen kombinierten Personen-/Warenaufzug sowie die bestehende in alle Geschosse des neuen Magazins erweiterte Förderanlage.

Das Projektpflichtenheft unterscheidet für jedes Geschoss folgende Raumgruppen: ­

Lagerbereich für Bücher, Ton- und Datenträger und/oder Handschriften und Grafiken

­

Serviceraum als Logistikzentrum

­

Materialraum (Reserveteile für Gestelle etc.)

­

Sanitärzone

­

Technische Zone (Heizung, Lüftung, Klima)

5129

Grundsätzlich wird auf bewährte Materialien und Konstruktionen aus dem ersten Magazin zurückgegriffen. Angestrebt wird insbesondere die Austauschbarkeit der Komponenten der Fahrregalanlage, sodass sich später Bestandesgruppen problemlos umlagern lassen. Neue Erkenntnisse, insbesondere in der Klimatechnik und generell im Energiesektor, werden berücksichtigt. Ebenso kommen die neuesten Sicherheitsstandards zur Anwendung (Personen- und Objektschutz).

Energie, Ökologie Die Vorschriften der Norm SIA 380/1 (2001) und der Energieverordnung des Kantons Bern werden erfüllt. Der Ökologie wird besondere Aufmerksamkeit beigemessen.

Das unterirdische Magazin wir nach den heute geltenden und bewährten Normen für Papier, Fotomaterial und AV-Dokumente klimatisiert. Es werden daher unterschiedliche Klimazonen geschaffen, wobei hinsichtlich der Dimensionierung der Anlagen auf die bisherigen Betriebserfahrungen auf dem Magazin 1 zurückgegriffen werden kann.

1.5.3

Termine

Die Terminplanung ist wie folgt vorgesehen: ­ Bauprojekt

2003

­ Bewilligungsverfahren und Vorbereitung der Ausführung

Ende 2003

­ Ausführung

2004/2005

­ Fertigstellung und Bezug

Mitte 2006

1.5.4

Finanzielle Auswirkungen

Aufgrund des Vorprojekts und der Kostenschätzung (± 10 %) werden die Aufwendungen wie folgt veranschlagt: Franken

­ Investitionskosten

33 000 000

­ Reserve 10 %

3 300 000

­ Ausstattung

1 200 000

Gesamter Verpflichtungskredit

5130

37 500 000

1.6

Einrichtung des Sammlungszentrums in Affoltern am Albis Benützer: Schweiz. Landesmuseum (SLM) 28,0 Millionen Franken (Projekt-Nr. 4117.001)

1.6.1

Ausgangslage

Aufgabenstellung Das Schweizerische Landesmuseum (SLM) ist verpflichtet, im Rahmen einer Gesamtschau das kulturelle Erbe des Bundesstaates zu präsentieren. Für die Partnermuseen auf Kantonsebene muss es seine Funktion als Ansprechkompetenz in den Bereichen Sammeltätigkeit und sammlungsorientierter Forschung wahrnehmen können. Der Dauerausstellung am Hauptsitz, Schweizer Kulturgeschichte von den Anfängen bis zur Gegenwart, kommt eine prioritäre Stellung zu. In der Zweigstelle Schloss Prangins sowie in den Aussenstellen werden einzelne Epochen und Themenkreise vertieft dargestellt.

Entstehung und Entwicklung Die eidgenössischen Räte beschlossen am 18. Juni 1891 das SLM in der Stadt Zürich anzusiedeln. Die Stadt verpflichtete sich, für Grundstücks-, Bau-, Einrichtungs- und Unterhaltskosten aufzukommen. 1972 erfolgte die Übergabe der Liegenschaft an den Bund. Mit der Übergabe wurde die Stadt von der Verpflichtung entbunden, einen Erweiterungsbau, über den bereits 1905 erstmals konkret diskutiert wurde, zu erstellen. Eine umfassende Gesamtplanung, enthaltend bauliche Erweiterungen am heutigen Standort sowie Sanierung der bestehenden Anlagen, wurde jedoch erst in den siebziger Jahren in die Wege geleitet. Mit der damals vorgesehenen Realisierung sollten die seit Jahren erkannten betrieblichen und baulichen Mängel behoben werden. Infolge der Bevorzugung des Projekts Schloss Prangins als Zweigstelle des Hauptsitzes Zürich blieb jedoch das dringende Erweiterungsund Sanierungsvorhaben in der Planungsphase stecken. Als schliesslich am 25. März 1994 das SLM infolge partieller Einsturzgefahr seine Pforten vorübergehend schliessen musste, war nicht mehr zu verbergen, dass zwingender Handlungsbedarf zur Sanierung der Anlage besteht. Der Hauptsitz präsentiert sich heute als uneinheitliches Gebilde. Notmassnahmen und Flickwerk sind überall am Gebäude sichtbar. Mit einer seit Jahren unwirtschaftlichen Museumsinfrastruktur ­ z.B. sind Lager und Arbeitsräume auf elf Standorte verteilt ­ muss das Stammhaus heute auch die Bedürfnisse der Zweigstelle Prangins und der 6 Aussenstellen abdecken.

Zielsetzung Ziel aller baulichen und betrieblichen Interventionen und Investitionen muss sein, den Betrieb eines nationalen Kulturinstitutes zu ermöglichen, das den modernen Anforderungen in den Bereichen Sammlungspräsentation,
-aufbewahrung und -bearbeitung genügt, die Durchführung attraktiver Sonderveranstaltungen erlaubt und den Betrieb der Zweigstelle Schloss Prangins und der verschiedenen Aussenstellen, verteilt über die ganze Schweiz, sicherstellt.

Für die Lager- und Logistikbereiche und die Ateliers des SLM bedeuten die Zielsetzungen: ­

Zusammenführung der heute noch auf elf Standorte verteilten Bereiche 5131

­

Anpassung an die heute im nationalen und internationalen Vergleich erforderlichen arbeits- und lagertechnischen Standards verbunden mit einer wissenschaftlich abgestützten einheitlichen Objekterfassung

­

Konzentration aller betrieblichen Bereiche und der Arbeitsplätze, welche nicht unmittelbar der Ausstellung am Hauptsitz zugeordnet werden müssen

­

Nutzung als Zwischenlager für die Aufnahme aller Auslagerungen aus dem Hauptsitz, welche, bedingt durch partielle Schliessungen, während den dort vorgesehenen Interventionen erforderlich werden.

Jede dieser Interventionen am Hauptsitz, von welchen die 1. Etappe der Sanierung des Altbaus als separates Projekt ebenfalls mit diesem Bauprogramm anbegehrt wird (siehe Punkt 1.7), erzeugt damit zwingende Abhängigkeiten zur Realisierung des Sammlungszentrums des SLM in Affoltern am Albis. Sie bildet damit eine unumgängliche Vorleistung für die Sanierung des Hauptsitzes.

Damit entsteht ein Objekt-Dienstleistungszentrum für die gesamte MUSEE SUISSE Gruppe. Es wird sich zusammensetzen aus dem «Objektzentrum», in welchem die Sammlungsbestände physisch gelagert und für die Nutzung in Ausstellung und Forschung bereit gehalten werden und dem «Zentrum für Konservierung», das für die nachhaltige Konservierung und die langfristige Erhaltung der Objekte sowie deren fachgerechte Aufbewahrung zuständig ist. Zudem wird das Sammlungszentrum Konservierungs- und Technologieforschung betreiben, eine konservierungsspezifische Materialanalytik anbieten und eine Institution für Lehre und Forschung sein. Dazu gehört auch die Aus- und Weiterbildung von Fachkräften im Rahmen von Seminaren, Tagungen und Präsentationen sowie der Betrieb einer zeitgemässen Fachbibliothek in den Bereichen Konservierung-Restaurierung, Konservierungsforschung und Kulturgütererhaltung. Das Wissen und die Erfahrungen in den Bereichen Konservierung-Restaurierung, Konservierungsforschung und Materialanalytik soll als Dienstleistung auch Museen und Institutionen ausserhalb der MUSEE SUISSE Gruppe zur Verfügung gestellt werden.

Mit der Realisierung des Sammlungszentrums wird die Konzentration der Lagerund Logistikbereiche sowie der Ateliers einen grossen Schritt weitergeführt, welche mit einem ersten Schritt durch die Umnutzung bestehender Zeughausbauten auf dem Areal «altes Zeughaus Affoltern a.A.» (SZA 1) im Jahr 1998 eingeleitet worden ist.

1.6.2

Bauliches Konzept

Die Konzentration der Lager- und Logistikbereiche sowie der Ateliers im Sammlungszentrum in Affoltern a.A. erfolgt in drei Etappen: Als 1. Etappe wird die Auslagerung der Sammlungen des SLM während den Schliessungen am Hauptsitz auf die Dauer der Umbau- und Erweiterungsarbeiten bezeichnet. Die Aufnahme dieser Bestände muss im Areal des «neuen Zeughauses Affoltern a.A.» mit der Realisierung des Sammlungszentrums (SZA) erfolgen können.

Als 2. Etappe erfolgt die definitive Auslagerung von Arbeitsplätzen der Sammlungsaufbewahrung und -bearbeitung aus dem Hauptsitz nach Affoltern a.A., welche nicht dem Museumsbetrieb in Zürich zuzuordnen sind.

5132

Als 3. Etappe erfolgt die Umlagerung aller Objekte aus den übrigen Standorten, die in der 1. Etappe nicht umgelagert worden sind. Diese Etappe umfasst die Ausrüstung der restlichen Lagerflächen mit den Lagersystemen für die definitive Einlagerung zur Aufnahme des IST-Zustandes und deckt den erwarteten Entwicklungsbedarf bis ins Jahr 2010 ab. Sie erfolgt unmittelbar an die Rücklagerung des Ausstellungsgutes an den Hauptsitz.

Auf dem Areal stehen drei Zeughausgebäude aus dem Jahr 1985. Diese dienten bis anhin der Lagerung und als Werkstatt für den Unterhalt von militärischem Material.

Sie weisen eine Bruttogeschossfläche von rund 20 000 m2 auf. Davon entfallen auf das Gebäude A 10 000 m2, auf das Gebäude B 6000 m2 und auf das Gebäude C 4000 m2. Zur Einrichtung eines Sammlungszentrums werden diese Gebäude in ihrer Grundstruktur belassen. Bauliche Anpassungen an die neue Nutzung sind jedoch bei den Gebäudehüllen, der Haustechnik und den Betriebseinrichtungen notwendig.

Besonderes Gewicht wird der Isolation beigemessen, damit optimale Energiekennwerte erreicht werden. Durch den haushälterischen Umgang mit der wieder zu verwendenden Gebäudesubstanz wird die Voraussetzung für allfällige spätere Erweiterungen auf dem Areal geschaffen.

1.6.3

Termine

Planung und Realisierung ­ Bauprojekt

2003

­ Bewilligungsverfahren und Vorbereitung der Ausführung

Ende 2003

­ Ausführung (etappenweise)

2004­2007

­ Bezug (etappenweise)

ab Mitte 2005

1.6.4

Finanzielle Auswirkungen

Aufgrund des Vorprojekts und der Kostenschätzung (± 10 %) werden die Aufwendungen wie folgt veranschlagt: Franken

­ Umbaukosten

23 000 000

­ Reserve rund 10 %

2 000 000

­ Ausstattung

3 000 000

Gesamter Verpflichtungskredit

28 000 000

5133

1.7

Sanierung Altbau des Schweizerischen Landesmuseums in Zürich, 1. Etappe Benützer: Schweiz. Landesmuseum (SLM) 16,0 Millionen Franken (Projekt-Nr. 3667.031)

1.7.1

Ausgangslage

Der Hauptsitz in Zürich weist einen erheblichen baulichen Nachholbedarf auf. Nicht nur ist ein wirtschaftlicher Museumsbetrieb nach heutigen Anforderungen kaum mehr möglich, der bauliche Zustand des Gebäudes von 1898 verlangt Massnahmen, damit die Sicherheit von Publikum, Mitarbeitenden sowie der Sammlungsgegenstände gewährleistet werden kann.

Trotz der Behebung der Mängel an den kritischsten Bereichen der Tragkonstruktion nach der Teilschliessung vom 25. März 1994 gelten in vielen Bereichen für den Betrieb weiterhin Nutzungsbeschränkungen. Auch wenn die Sicherheitsinstallationen in den letzten Jahren nochmals angepasst worden sind, müssen diese für die mittelfristige Zukunft als nicht ausreichend angesehen werden. Im Hauptsitz besteht jederzeit ein hohes Risiko von Wasserschäden ausgehend von den überalterten Netzen für sanitäre Anlagen und Heizung. Eine Minderung kann nur mit einem weitgehenden Ersatz dieser Anlagen erreicht werden, was ohne Gesamterneuerung als völlig unwirtschaftlich und kaum durchführbar angesehen werden muss. Verbesserungen des Raumklimas sind aus gleichen Überlegungen nur lokal und zeitlich beschränkt mit Einzelgeräten für spezielle Ausstellungsobjekte möglich. Mit einer seit Jahren unwirtschaftlichen Museumsinfrastruktur ­ z.B. sind Lager und Arbeitsräume auf elf Standorte verteilt ­ muss das Stammhaus heute auch die Bedürfnisse der Zweigstelle Prangins und der sechs Aussenstellen abdecken.

Ziel aller baulichen und betrieblichen Interventionen und Investitionen muss sein, den Betrieb eines nationalen Kulturinstitutes zu ermöglichen, das den modernen Anforderungen in den Bereichen Sammlungspräsentation, -aufbewahrung und -bearbeitung genügt, die Durchführung attraktiver Sonderveranstaltungen erlaubt und den Betrieb der verschiedenen Teilinstitute, verteilt über die ganze Schweiz, sicherstellt.

1.7.2

Bauliches Konzept

Es ist vorgesehen, die baulichen Massnahmen am Hauptsitz in den folgenden drei Phasen zu realisieren: ­

Sanierung der Statik derjenigen Gebäudeteile, welche nach Abschluss der Gesamtsanierung und der Erweiterung weiterhin dem Betrieb zur Verfügung stehen müssen, und, wo dies die betriebliche Sicherheit erfordert, auch in den übrigen Bereichen der Bauten (vorliegendes Projekt)

­

gesamtheitliche Sanierung der Haustechnik- und Sicherheitsanlagen, verbunden mit den baulichen Anpassungen zur betrieblichen Neuorganisation im Zusammenhang mit dem Neubau

­

Neubau, wie er als Siegerprojekt aus dem im Jahr 2002 durchgeführten Projektwettbewerb hervorgegangen ist.

5134

Jede dieser Interventionen bedingt, dass diejenigen Teile des Hauptsitzes, welche von den jeweiligen baulichen Massnahmen betroffen werden, während der Interventionszeit für das Publikum und den Betrieb vollständig geschlossen und sowohl die betroffenen Arbeitsplätze wie auch das Ausstellungsgut und die Studiensammlungen an einem sicheren Drittstandort untergebracht werden können. Dadurch erzeugt jeder dieser Schritte zwingende Abhängigkeiten zur Realisierung des Sammlungszentrums des SLM in Affoltern a.A., welches als separates Projekt ebenfalls mit diesem Bauprogramm anbegehrt wird (siehe Punkt 1.6).

Die 1. Etappe der baulichen Massnahmen am Altbau beinhaltet vor allem die Sanierung der tragenden Teile der Statik, d.h. die Sanierung der Deckenauflager sowie die Verstärkung der Gewölbe und Deckenkonstruktionen. Dazu müssen unter anderem auch antike Holztäfer demontiert, zwischengelagert und später wieder angebracht werden.

1.7.3

Termine

Planung und Realisierung ­ Bauprojekt

2003

­ Bewilligungsverfahren und Vorbereitung der Ausführung

2004/2005

­ Ausführung

2006/2007

­ Fertigstellung und Bezug

2007

1.7.4

Finanzielle Auswirkungen

Aufgrund des Vorprojekts und der Kostenschätzung (± 10 %) werden die Aufwendungen wie folgt veranschlagt: Franken

­ Sanierungs- und Umbaukosten

13 500 000

­ Reserve rund 10 %

1 500 000

­ Ausstattung

1 000 000

Gesamter Verpflichtungskredit

16 000 000

5135

1.8

Neubau der Residenz in Washington Benützer: Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) 17,7 Millionen Franken (Projekt-Nr. 3805.003)

1.8.1

Ausgangslage

Istzustand Die alte Residenz «twin oaks» wurde im Jahre 1926 errichtet und ist seit 1940 im Besitze der Eidgenossenschaft. Das umschlossene Grundstück weist eine Gesamtfläche von ca. 25 000 m2 auf. Auf dem Grundstück befinden sich das Kanzleigebäude sowie das ehemalige Kutscherhaus, in dem u.a. heute die Dienstwohnung für den Hauswart eingerichtet ist. Im weiteren sind ein Pool mit Poolhaus im unteren Teil der Liegenschaft platziert.

Die Bruttonutzfläche des Gebäudes beträgt 950 m2. Es ist zweigeschossig, unterkellert und wurde im Jahre 1960 mit einem eingeschossigen Anbau erweitert.

Die jetzige Residenz wurde damals für einen Zeithorizont von 50 Jahren gebaut; dementsprechend befindet sich die Grundsubstanz des Gebäudes heute in schlechtem Zustand. Die alten Fundamente sind den Ansprüchen des Hauses nicht mehr gewachsen. Die elektrischen Drähte sind veraltet und bergen ein Sicherheitsrisiko.

Die Aussenwände sind verputzte Holzständerkonstruktionen; die Isolation entspricht nicht mehr den heutigen Anforderungen.

Sollzustand Die vorhandene Residenz soll durch einen Neubau an demselben Standort ersetzt werden. Ebenso ist ein neues Nebengebäude für den Hauswart vorgesehen. Im weiteren ist der Gestaltung der Aussenräume und der Wegführung besondere Beachtung zu schenken. Ebenfalls ist eine Neumöblierung geplant. Soll die neue Residenz den heutigen Bedürfnissen seiner Benutzer gerecht werden, so muss zudem die Benutzerfläche erhöht werden. Die Botschaft in Washington ist eine der wichtigsten Vertretungen der Schweiz im Ausland. Die diplomatischen Aktivitäten sind intensiv, sowohl auf politischer wie auch auf ökonomischer Ebene. Von den Empfangsräumen wird erwartet, dass sie unterschiedlichsten Einladungen gerecht werden können; maximal sollen die Repräsentativräume zum Empfangen von bis zu 200 Personen dimensioniert werden. Ausserdem soll die Residenz Unterkunft für hohe Gäste aus der Schweiz und andern Ländern bieten können.

1.8.2

Bauliches Konzept

Projektwettbewerb Im Rahmen eines international ausgeschriebenen zweistufigen Projektwettbewerbs wurde im Jahr 2001 aus zehn eingereichten Projekten das nun vorliegende Projekt ausgewählt.

5136

Situation Das Grundstück soll als zusammenhängende Parkanlage wahrgenommen werden.

Für die Neubauten ­ Residenz und Nebengebäude ­ wird eine rechteckige, befestigte Fläche ausgeschieden.

Gebäude Die Residenz wird von ihrem kreuzförmig aufgebauten Grundriss geprägt, welcher einerseits die verschiedenen Bereiche klar zoniert und andererseits eine horizontale Transparenz offenbart, die konsequent auch im Schnittaufbau verfolgt wird. Horizontal und vertikal werden Durch-, Ein- und Ausblicke gewährt, die immer wieder den Bezug zur Situation herstellen und den Baukörper in seiner komplexen Gestalt verständlich machen. Im Obergeschoss wird eine Lösung aufgezeichnet, die den unterschiedlichen Wohnbedürfnissen entspricht und die Privatsphäre garantiert.

Bedingt durch den Kreuzgrundriss öffnen sich interessante Blickwinkel auf die unterschiedlichen Bereiche des Parks. Entlang der Sichtachse zum Washington Monument sind die öffentlichen Räume angeordnet. Vom Eingang zur Empfangshalle über den grossen Salon erreicht man die Terrasse mit spektakulärer Sicht über den Park auf Washington DC.

Fassadengestaltung Die stirnseitigen Fassaden der Flügel sind in eingefärbtem Sichtbeton ausgebildet und definieren prägnant die Abmessungen des Gebäudes. Die übrigen Fassaden sind in einer Profilglaskonstruktion gehalten, füllen das hart abgesteckte Volumen und vermitteln als transparente und halbtransparente Flächen zwischen Innen und Aussen. Das Flachdach ist als begrünte, fünfte Fassade vorgesehen, welches zudem als Regenwasserspeicher dienen kann.

Haustechnik, Ökologie Die Wärmeerzeugung erfolgt mittels Erdgas in einem Brennwertkessel und die Kälteproduktion mit einer Kältemaschine. Die Klimatisierung erfolgt über eine konventionelle Anlage. Die Repräsentationsräume sind mit einer Quelllüftung ausgerüstet. Die Systemauslegung wird nach erhöhtem amerikanischen Standard ausgerichtet und verbesserte Dämmungs- und Sonnenschutzmassnahmen sind geplant. Zudem werden wirtschaftliche Wärmerückgewinnungssyteme in allen lufttechnischen Anlagen eingebaut. Das Gebäude ist nach den LEED-Kriterien (Leadership in Energy & Environmental Design) entwickelt. Es werden strenge Vorgaben bezüglich Umweltfreundlichkeit von Materialien und Geräten sowie Energieverbrauch der Anlagen erfüllt.

1.8.3

Termine

Die Terminplanung ist wie folgt vorgesehen: ­ Planung

2002/2003

­ Baubewilligungsverfahren

2003/2004

­ Ausführung

2004/2005

­ Fertigstellung

Mitte 2005 5137

1.8.4

Finanzielle Auswirkungen

Aufgrund des Vorprojekts und der Kostenschätzung (± 10 %) werden die Aufwendungen wie folgt veranschlagt: Franken

­ Neubau Residenz und Hausmeisterwohnung, Umgebung ­ Unvorhergesehenes rund 10 %

15 610 000 1 270 000 820 000

­ Ausstattung Gesamter Verpflichtungskredit

17 700 000

Den Kosten wurde der folgende Dollarkurs zugrunde gelegt: 1 USD = 1,35 SFr.

2

Vorhaben bis 10 Millionen Franken

Sammelkreditliste Projekt-Nr.

Benutzerorganisation Bezeichnung Verpflichtungskredit bzw. Kosten

0203.004

201 EDA, Direktion für Ressourcen und Aussennetz (DRA) Sammelkredit für unvorhergesehene bauliche Massnahmen, planbaren Unterhalt, Sicherheitsmassnahmen, Notstrom-, Kommunikations- und Satellitenanlagen in den schweizerischen Vertretungen im Ausland Verpflichtungskredit: Fr. 20 000 000.­

0204.004

201 EDA, Direktion für Ressourcen und Aussennetz (DRA) Sammelkredit für unvorhergesehene dringliche Liegenschaftskäufe für die schweizerischen Vertretungen im Ausland Verpflichtungskredit: Fr. 20 000 000.­

0206.016

201 EDA, Direktion für Ressourcen und Aussennetz (DRA) Sammelkredit für die Erstausstattung von Neubauten und neuerworbenen Gebäuden der schweizerischen Vertretungen im Ausland mit Mobiliar Verpflichtungskredit: Fr. 10 000 000.­

0620.034

620 Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) Sammelkredit für unvorhergesehene bauliche Änderungen und Einrichtungen in bundeseigenen Liegenschaften Verpflichtungskredit: Fr. 50 000 000.­

0620.057

620 Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) Sammelkredit für die Erstausstattung von Neubauten der zivilen Bundesverwaltung Verpflichtungskredit: Fr. 20 000 000.­

5138

Projekt-Nr.

Benutzerorganisation Bezeichnung Verpflichtungskredit bzw. Kosten

0653.015

620 Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) Sammelkredit für Vor- und Bauprojekte (Projektierungen) Verpflichtungskredit: Fr. 20 000 000.­

0620.066

620 Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) Sammelkredit für Vorabklärungen, Machbarkeitsstudien, Expertisen und Versuche (Vorstudien) Verpflichtungskredit: Fr. 10 000 000.­ Vorhaben bis 10 Millionen Franken, Total

3

Fr. 150 000 000

Zusammenstellung des beantragten neuen Verpflichtungskredits Franken

Vorhaben über 10 Millionen Franken, Total

215 000 000

Umbauten und Neubelegung Parlamentsgebäude und Bundeshäuser (Projekt-Nr. 2001.163) (Ziff. 1.1)

30 000 000

Gesamtsanierung des Gebäudes Bundesgasse 3 (Bernerhof) in Bern (Projekt-Nr. 2001.169) (Ziff. 1.2)

42 300 000

Fassaden- und Dachsanierung Bundeshaus West (Projekt-Nr. 2001.140) (Ziff. 1.3)

23 500 000

Neuer Standort Militärbibliothek: Sanierung und Erweiterung des Gebäudes Papiermühlestrasse 21A in Bern (Projekt-Nr. 2031.073) (Ziff. 1.4)

20 000 000

Neubau Tiefmagazin West an der Hallwylstrasse 15 in Bern (Projekt-Nr. 2025.030) (Ziff. 1.5)

37 500 000

Einrichtung des Sammlungszentrums in Affoltern am Albis (Projekt-Nr. 4117.001) (Ziff. 1.6)

28 000 000

Sanierung Altbau des Schweizerischen Landesmuseums in Zürich, 1. Etappe (Projekt-Nr. 3667.031) (Ziff. 1.7)

16 000 000

Neubau der Residenz in Washington (Projekt-Nr. 3805.003) (Ziff. 1.8)

17 700 000

Vorhaben bis 10 Millionen Franken, Total

150 000 000

Vorhaben gemäss Sammelkreditliste (Ziff. 2) Gesamttotal des Verpflichtungskredits

365 000 000

5139

4

Finanzielle, personelle und terminliche Auswirkungen sowie Ausgabenbremse

4.1

Finanzielle Auswirkungen

Die Investitionen sind in der Investitionsplanung 2003­2010 für die zivilen Immobilien des Bundes enthalten.

4.2

Personelle Auswirkungen

Die anbegehrten Vorhaben haben keine Auswirkungen auf den Personalbedarf.

4.3

Terminliche Auswirkungen

Bei den Einzelprojekten kann grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass im Anschluss an die Kreditbewilligung durch die eidgenössischen Räte mit der Bauausführung ablaufgerecht begonnen wird. Es kann allerdings nicht ausgeschlossen werden, dass sich die Realisierungstermine durch die Finanzlage des Bundes ­ vor allem auch im Zusammenhang mit dem Entlastungsprogramm des Bundeshaushalts ­ verzögern.

4.4

Ausgabenbremse

Nach Artikel 159 Absatz 3 Buchstabe b der Bundesverfassung bedürfen Subventionsbestimmungen sowie Verpflichtungskredite und Zahlungsrahmen, die neue einmalige Ausgaben von mehr als 20 Millionen Franken oder neue wiederkehrende Ausgaben von mehr als 2 Millionen Franken nach sich ziehen, der Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder jedes der beiden Räte.

5

Rechtsgrundlagen

Die Vorlage stützt sich auf die allgemeine Befugnis des Bundes, die notwendigen Massnahmen zur Erfüllung seiner Aufgaben zu treffen.

Im Weiteren sind massgebend: ­

Artikel 25, 26 und 27 des Finanzhaushaltgesetzes vom 6. Oktober 1989 (SR 611.0);

­

Artikel 1 des Bundesbeschlusses über Objektkreditbegehren für Grundstücke und Bauten vom 6. Oktober 1989 (SR 611.017);

­

Artikel 15 der Verordnung über das Immobilienmanagement und die Logistik des Bundes vom 14. Dezember 1998 (SR 172.010.21).

Die Zuständigkeit der Bundesversammlung zur Bewilligung der nachgesuchten Kredite ergibt sich aus Artikel 167 der Bundesverfassung. Dem Erlass ist im Sinne

5140

von Artikel 4 des Geschäftsverkehrsgesetzes vom 23. März 1962 (SR 171.11) die Form eines einfachen Bundesbeschlusses zu geben, der nicht dem Referendum untersteht.

6

Kurzversion des Zivilen Bauprogramms bzw.

Zusatzdokumentationen

In den letzten Jahren wurde den eidgenössischen Räten das Zivile Bauprogramm als Kurzversion unterbreitet. Dieses Verfahren hat sich bewährt, so dass auch das diesjährige Bauprogramm nur die wesentlichen Punkte der geplanten Projekte und eine Auflistung der Sammelkredite beinhaltet. Bauliche und technische Details sowie ein allfälliger ausführlicher Kostenvoranschlag sind in den Zusatzdokumentationen (Projektheften) dargelegt. Diese Unterlagen gehen wie bis anhin über das Kommissionssekretariat an die zuständigen Kommissionen für öffentliche Bauten und auf Verlangen auch an die entsprechenden Ratsmitglieder.

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