Notifikation Ahmed Tarek Mohamed, geb. 21. September 1954, ägyptischer Staatsangehöriger (ehemals wohnhaft 41 Abdel Khalek Sarwat, ET-Kairo) Dem von der Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) der Schweizerischen Bundesanwaltschaft am 19. Juni 2003 gemeldete geldwäschereiverdächtige Vorgang ist mit Verfügung vom 7. November 2003 keine Folge gegeben worden. Es werden keine Kosten erhoben. Diese Nichtfolgegebungsverfügung wird Ihnen hiermit eröffnet.

18. November 2003

Schweizerische Bundesanwaltschaft Der Staatsanwalt des Bundes: Thomas Wyser

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2003-2413