Bekanntmachungen der Gerichte

Mitteilung (Art. 11 BZP in Verbindung mit Art. 40 und 135 OG)

Es wird Ali Rezai, Implerstrasse 53, DE-81371 München, mitgeteilt, dass das Eidgenössische Versicherungsgericht am 26. August 2002 auf seine Verwaltungsgerichtsbeschwerde gegen die Zwischenverfügung der Eidgenössischen Rekurskommission der AHV/IV für die im Ausland wohnenden Personen vom 27. November 2001 folgendes Urteil gefällt hat: «I. Die Verwaltungsgerichtsbeschwerde wird abgewiesen, soweit darauf einzutreten ist.

II.

Die Gerichtskosten von 500 Franken werden dem Beschwerdeführer auferlegt und mit dem geleisteten Kostenvorschuss verrechnet.»

Das begründete Urteil steht bei der Gerichtskanzlei des Eidgenössischen Versicherungsgerichts zur Verfügung.

25. Februar 2003

i.A. des Präsidenten des Eidgenössischen Versicherungsgerichts: Der Kanzleidirektor

1514

2003-0331