Vollzug des Bundesgesetzes über die Berufsbildung Die Waldwirtschaft Schweiz, der Verband Schweizerischer Forstunternehmungen und der Verband Schweizer Förster haben, gestützt auf Artikel 51 des Bundesgesetzes vom 19. April 1978 über die Berufsbildung (SR 412.10) und Artikel 45 Absatz 2 der zugehörigen Verordnung vom 7. November 1979 (SR 412.101), den Entwurf zu einem Reglement über die Berufsprüfung nach modularem System mit Abschlussprüfung für Forstwart-Vorarbeiter/Forstwart-Vorarbeiterinnen, Forstmaschinenführer/Forstmaschinenführerinnen und Seilkran-Einsatzleiter/Seilkran-Einsatzleiterinnen eingereicht.

Interessenten können diesen Entwurf bei der folgenden Amtsstelle beziehen: Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft, Eidg. Forstdirektion, Bereich Grundlagen und Bildung, 3003 Bern.

Einsprachen sind innert 30 Tagen dieser Amtsstelle zu unterbreiten.

25. November 2003

2003-2442

Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft

7805