Militärische Plangenehmigung im ordentlichen Plangenehmigungsverfahren betreffend Hasliberg, Tschorrenstrasse, Sicherung der Stützbauwerke vom 5. September 2003

Gestützt auf das Gesuch des Bundesamtes für Armeematerial und Bauten, 3003 Bern, vom 30. November 2001 hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) die Sicherung der Stützbauwerke der Tschorrenstrasse unter Auflagen genehmigt.

Eröffnung Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie liegt während der Beschwerdefrist bei der Gemeindekanzlei Hasliberg, 6085 Halisberg Goldern, während den Bürozeiten zur Einsichtnahme auf.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Verwaltungsgerichtsbeschwerde beim Schweizerischen Bundesgericht, 1000 Lausanne 14, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG1).

23. September 2003

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Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Militärgesetz vom 3. Februar 1995 (SR 510.10).

2003-1909

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