Bundesbeschluss über den Zusatzkredit und die teilweise Freigabe der gesperrten Mittel der zweiten Phase der NEAT 1

Entwurf

vom

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1 und auf Artikel 16 des Alpentransit-Beschlusses vom 4. Oktober 19912, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 10. September 20033, beschliesst:

Art. 1

Zusatzkredit

Für den Bau der Neuen Eisenbahn-Alpentransversale NEAT wird ein Zusatzkredit von 900 Millionen Franken bewilligt. Der Betrag wird dem Objektkredit Reserven zugewiesen.

Art. 2

Bewirtschaftung des Zusatzkredits

Der Bundesrat bewirtschaftet den Zusatzkredit gemäss Artikel 3 des AlpentransitFinanzierungsbeschlusses vom 8. Dezember 19994.

Art. 3

Änderungen bisherigen Rechts

Der Alpentransit-Finanzierungsbeschluss vom 8. Dezember 19995 wird wie folgt geändert: Art. 1 1

Für die Realisierung der schweizerischen Eisenbahn-Alpentransversale wird ein Gesamtkredit einschliesslich Reserven von 12 600 Millionen Franken (Preis- und Projektstand 1998, ohne Teuerung, Mehrwertsteuer und Bauzinsen) bewilligt.

2

Nach den Bundesratsbeschlüssen vom 3. Juli 20016 über den neuen NEATTeuerungsindex (NTI), vom 21. August 20027 über Freigaben aus den Reserven und die Objektkreditverschiebung, vom 27. August 20038 über Freigaben aus den Reserven sowie dem Bundesbeschluss vom ...9 über den Zusatzkredit und die teilweise

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SR 101 SR 742.104 BBl 2003 6543 BBl 2000 146 BBl 2000 146 Im Bundesblatt nicht veröffentlicht.

Im Bundesblatt nicht veröffentlicht.

Im Bundesblatt nicht veröffentlicht.

BBl 2003 6587

2003-1265

6587

Zusatzkredit und die teilweise Freigabe der gesperrten Mittel der zweiten Phase der NEAT 1. BB

Freigabe der gesperrten Mittel der zweiten Phase der NEAT 1 beträgt der Gesamtkredit einschliesslich Reserven 15 604 Millionen Franken (Preisstand 1998, ohne Teuerung, Mehrwertsteuer und Bauzinsen).

3

Der Gesamtkredit ist auf die folgenden Objekte aufgeteilt:

In Mio. CHF

1998 nach NTI 1. Phase freigegeben

a.

b.

c.

d.

e.

f.

g.

h.

Projektaufsicht 76 Achse Lötschberg 3 789 Achse Gotthard 6 526 Ausbau Surselva 123 Anschluss Ostschweiz 151 Ausbauten St. Gallen­Arth-Goldau 57 Streckenausbauten übriges Netz 230 Reserven 368

Total

11 320

2. Phase freigegeben

2. Phase gesperrt

Zusatzkredit freigegeben

900

76 3 789 7 929 123 992 91 530 2 074

900

15 604

1 403 841 34 300 806 2 243

1 141

Total

Art. 2 Aus den gesperrten Krediten der zweiten Phase der NEAT 1 werden 2243 Millionen Franken freigegeben. 1141 Millionen Franken bleiben gesperrt.

Art. 4 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.

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