Verfügung im Widerspruchsverfahren Nr. 6102 Widersprechende/r Dunkin' Donuts Incorporated (A Delaware Corporation), US-Randolph (MA 02368), CH-Marke Nr. 421 402 «DUNKIN' DONUTS» gegen Widerspruchsgegner/in Growseed Aktiengesellschaft, Ll-9490 Vaduz, IR-Marke Nr. 782 063 «DUNKIN JELLY ROLL».

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 23. Juni 2003 folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Das Widerspruchsverfahren Nr. 6102 wird zufolge Löschung der angefochtenen internationalen Marke Nr. 782 063 «DUNKIN JELLY ROLL» als erledigt abgeschrieben.

3.

Der Widersprechenden wird die Hälfte der Widerspruchsgebühr von 800 Franken, d.h. 400 Franken, zurückerstattet.

4.

Diese Verfügung wird der Widersprechenden schriftlich, der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach ihrer Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist in dreifacher Ausfertigung mit Kopie der vorliegenden Verfügung einzureichen.

23. Juni 2003

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

4588

2003-1351