Vollzug des Bundesgesetzes über die Berufsbildung Der WWF Schweiz, der Schweizerische Verband der Umweltfachleute (SVU) und die FachFrauen Umwelt (FFU) haben, gestützt auf Artikel 51 des Bundesgesetzes vom 19. April 1978 über die Berufsbildung (SR 412.10) und Artikel 45 Absatz 2 der zugehörigen Verordnung vom 7. November 1979 (SR 412.101), den Entwurf zu einem Reglement über die Berufsprüfung Umweltberater(Umweltberaterin eingereicht.

Der Schweizerische Flachglasverband hat, gestützt auf Artikel 51 des Bundesgesetzes vom 19. April 1978 über die Berufsbildung (SR 412.10) und Artikel 45 Absatz 2 der zugehörigen Verordnung vom 7. November 1979 (SR 412.101), den Entwurf zu einem Reglement über die Berufsprüfung Glaser-Vorarbeiter/-Vorarbeiterin eingereicht.

Interessenten können diese Entwürfe bei der folgenden Amtsstelle beziehen: Bundesamt für Berufsbildung und Technologie, Effingerstrasse 27, 3003 Bern.

Einsprachen sind innert 30 Tagen dieser Amtsstelle zu unterbreiten.

14. Oktober 2003

2003-2097

Bundesamt für Berufsbildung und Technologie

6837