Bekanntmachungen der Departemente und der Ämter

Vernehmlassungsverfahren Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement Bundesgesetz über die Schweizerische Exportrisikoversicherung (ERVG) Die geplante Gesetzesrevision eröffnet die Möglichkeit, private Käuferrisiken zu decken. Die vorgesehene institutionelle Neupositionierung der Versicherung als öffentlich-rechtliche Anstalt ermöglicht eine zweckmässige Kompetenzverteilung sowie eine angemessene Steuerung und Aufsicht durch den Bund. Über diese beiden hauptsächlichen Revisionsaspekte hinaus wurden alle geltenden Gesetzesbestimmungen überprüft und sollen nun in einer Totalrevision den heutigen Erfordernissen angepasst werden. Davon betroffen sind insbesondere die Bestimmungen über die Geschäftsgrundsätze, die Organisation, die Finanzen und die Wahrung der Bundesinteressen.

Vernehmlassungsfrist: 31. März 2004 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Staatssekretariat für Wirtschaft, Ressort ERG-Exportfinanzierung, Belpstrasse 18, 3003 Bern, Telefon 031 322 28 73 oder 031 324 08 95, Fax 031 323 12 11

2. Dezember 2003

2003-2511

Bundeskanzlei

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