Bundesratsbeschluss über die Allgemeinverbindlicherklärung des Landesmantelvertrages für das Bauhauptgewerbe Änderung vom 21. Januar 2003

Der Schweizerische Bundesrat beschliesst: I Die folgenden, in Fettschrift wiedergegeben Bestimmungen der Zusatzvereinbarung 2003 zum Landesmantelvertrag (LMV) für das Bauhauptgewerbe1 werden allgemeinverbindlich erklärt2: Zusatzvereinbarung 2003 zum Landesmantelvertrag 1998­2000 vom 12. November 2002 I.

Anpassung der effektiven Löhne

II.

Anpassung der Basislöhne

II Arbeitgeber, die seit dem 1. Januar 2003 ihren Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen eine allgemeine Lohnerhöhung gewährt haben, können diese an die Lohnerhöhung nach Ziffer I der Zusatzvereinbarung 2003 anrechnen.

III Dieser Beschluss tritt am 1. Februar 2003 in Kraft und gilt bis zum 31. März 2003.

21. Januar 2003

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Pascal Couchepin Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz

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Vgl. Bundesratsbeschluss vom 10. November 1998 über die Allgemeinverbindlicherklärung des Landesmantelvertrages für das Bauhauptgewerbe, BBl 1998 5643­5645 Separatabzüge der Allgemeinverbindlicherklärung können beim BBL, Vertrieb Publikationen, 3003 Bern, bezogen werden.

2003-0029

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