Vernehmlassungsverfahren Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement Vorentwurf für eine Revision des ZGB (Erwachsenenschutz, Personenrecht und Kindesrecht) Vorentwurf für ein Bundesgesetz über das Verfahren vor den Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden Das geltende Vormundschaftsrecht ist seit seinem Inkrafttreten im Jahr 1912 nahezu unverändert geblieben. Der von einer interdisziplinär zusammengesetzten Expertenkommission ausgearbeitete Vorentwurf für eine Änderung des Zivilgesetzbuches (Erwachsenenschutz, Personenrecht und Kindesrecht) will unter anderem das Selbstbestimmungsrecht schwacher und hilfsbedürftiger Personen fördern. Mit der Vorlage zur Revision des ZGB schickt das EJPD gleichzeitig einen Vorentwurf für ein Bundesgesetz über das Verfahren vor den Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden in die Vernehmlassung. Diese separate Vorlage verbessert den Rechtsschutz und entlastet das ZGB von Bestimmungen über die örtliche Zuständigkeit und das Verfahren.

Vernehmlassungsfrist: 15. Januar 2004 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Justiz, 3003 Bern, Telefon 031 322 41 82, Fax 031 322 42 25 www.bj.admin.ch

8. Juli 2003

4842

Bundeskanzlei

2003-1410