Militärische Plangenehmigung im vereinfachten Plangenehmigungsverfahren betreffend Kriens (LU); Taktisches Trainingszentrum (TTZ), Bauten für den Führungssimmulator ­ Projektanpassung vom 1. Juli 2003

Gestützt auf das Gesuch des Bundesamtes für Armeematerial und Bauten vom 14. Januar 2003 hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) das Projekt Kriens, TTZ, Bauten für den Führungssimmulator, 2. Etappe unter Auflagen genehmigt.

Eröffnung Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie liegt während der Beschwerdefrist bei der Gemeindeverwaltung Kriens, Baudepartement, Schachenstrasse 6, 6010 Kriens, während den Bürozeiten zur Einsichtnahme auf.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Verwaltungsgerichtsbeschwerde beim Schweizerischen Bundesgericht, 1000 Lausanne 14, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG1).

1. Juli 2003

1

Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Militärgesetz vom 3. Februar 1995 (SR 510.10)

2003-1300

4589