Militärische Plangenehmigung im vereinfachten Plangenehmigungsverfahren betreffend Gemeinde Biberist; Abbruch Sprengstoffmagazin Buchrainstrasse vom 20. November 2003

Gestützt auf das Gesuch des Bundesamtes für Armeematerial und Bauten vom 18. Juni 2001 hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) den Abbruch des Munitionsmagazins Buchrainstrasse, Gemeinde Biberist (SO), unter Auflagen genehmigt.

Eröffnung Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie liegt während der Beschwerdefrist bei der Gemeindeverwaltung Biberist, 4562 BIberist, während den Bürozeiten zur Einsichtnahme auf.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Verwaltungsgerichtsbeschwerde beim Schweizerischen Bundesgericht, 1000 Lausanne 14, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG1).

9. Dezember 2003

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Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Militärgesetz vom 3. Februar 1995 (SR 510.10).

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2003-2545