Verfügung im Widerspruchsverfahren Nr. 6416 Widersprechende Leo Pharmaceutical Products Ltd. A/S, Industrieparken 55, DK-2750 Ballerup, CH-Marke Nr. 381 097 BURINEX gegen Widerspruchsgegnerin ALTANA PHARMA AG, Byk-Gulden-Str. 2, D-78467 Konstanz, IR-Marke Nr.

792 732 BURNEX Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 21. November 2003 folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Das Widerspruchsverfahren Nr. 6416 wird infolge Löschung der angefochtenen Marke als erledigt abgeschrieben.

3.

Der Widersprechenden wird die Hälfte der Widerspruchsgebühr von 800 Franken, d.h. 400 Franken zurückerstattet. Die andere Hälfte von 400 Franken verbleibt dem Institut.

4.

Es werden keine Parteikosten gesprochen.

5.

Diese Verfügung wird der Widersprechenden schriftlich, der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach ihrer Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist in dreifacher Ausfertigung mit Kopie des vorliegenden Entscheids einzureichen.

21. November 2003

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

2003-2539

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