Verfügung im Widerspruchsverfahren Nr. 2103 Widersprechende/r Clariant AG, CH-4132 Muttenz, CH-Marke Nr. 382 266 «Q QUINN» (fig.) gegen Widerspruchsgegner/in Bremer Analyse-Institut für Naturwaren GmbH, DE-28199 Bremen, IR-Marke Nr. 668 894 «Q QUAIN» (fig.)

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 19. November 2003 folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Die Sistierung des Widerspruchsverfahrens Nr. 2103 wird aufgehoben und das Verfahren zufolge Rückzugs des Widerspruchs als erledigt abgeschrieben.

3.

Die gegen die international registrierte Marke Nr. 668 894 «Q QUAIN» (fig.) ergangene provisorische Schutzverweigerung wird nach Eintritt der Rechtskraft dieser Verfügung zurückgezogen.

4.

Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken verbleibt dem Institut.

5.

Diese Verfügung wird der Widersprechenden schriftlich, der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist in dreifacher Ausfertigung mit Kopie der vorliegenden Verfügung einzureichen.

19. November 2003

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

7830

2003-2536